An den Hochschulen in Bayern soll in diesem Semester wieder ein halbwegs normales Studentenleben möglich sein. Mit dem Vorlesungsbeginn an den Hochschulen ist die Corona-bedingte Online-Phase offiziell vorbei. Vorlesungen im Hörsaal, Mittagessen in der Mensa, Büffeln in der Bibliothek: Nach drei Semestern mit fast ausschließlicher Online-Lehre kehren die Studierenden in Bayern nun an ihre Hochschulen zurück.
- Doch welche Corona-Regeln gelten an den Hochschulen in Bayern?
- Muss auch dort die 3G-Regel eingehalten werden?
- Test, Impfung, Maskenpflicht: Das gilt im Hörsaal für Studentinnen und Studenten:
3G-Regel an Hochschulen in Bayern
An den Hochschulen in Bayern gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regelung: Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete. Überwacht werden soll die 3G-Regelung durch die Hochschulen selbst. Weil aber gerade die großen Universitäten so viele Gebäude haben, dass nicht an jedem Eingang ein Kontrolleur postiert werden kann, soll es „engmaschige Stichproben“ geben. Wer gegen die Vorgaben verstößt, bekommt zunächst ein Hausverbot, im Wiederholungsfall auch ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Für das Personal gilt die 3G-Regelung mangels rechtlicher Möglichkeiten übrigens nicht.
Kosten für Corona-Test für Studenten: Test an der Hochschule gratis?
Studenten, die sich für den Besuch der Vorlesung testen lassen müssen, können das im Gegensatz zur „Normalbevölkerung“ zwar unter Vorlage des Studierendenausweises nicht nur bis zum 11. Oktober, sondern noch bis zum 30. November kostenlos tun. Danach ist allerdings auch für Studenten Schluss mit den Gratistests.
Regeln für Maskenpflicht und Prüfungen an bayerischen Hochschulen
An den bayerischen Hochschulen gilt trotz 3G-Regel weiterhin Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Am festen Platz gilt – sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen eingehalten wird – keine Pflicht eine Maske zu tragen. Die Hochschule kann selbst entscheiden, ob sie bei durchgängiger Maskenpflicht auf die Einhaltung eines Mindestabstandes verzichtet oder unter Wegfall der Maskenpflicht am Platz eineinhalb Meter eingehalten werden.
Bei Prüfungen gilt die 3G-Regel nicht laut dem Rahmenkonzept für Hochschulen und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Ausschluss von Schwangeren an Hochschulen in Bayern
An manchen Hochschulen in Bayern dürfen Schwangere, selbst wenn sie geimpft sind, nicht an Präsenz-Vorlesungen teilnehmen. So heißt es etwa im Corona-Update der Hochschule München (HM): „Als schwangere Studentin dürfen Sie die HM nicht betreten, selbst wenn Sie geimpft oder genesen sind.“ Auch andernorts wird Schwangeren zumindest nachdrücklich empfohlen, zu Hause zu bleiben. Ein einheitliches Vorgehen aller bayerischen Hochschulen gibt es jedoch nicht.
„Personen, die sich nicht impfen lassen können, und auch schwangeren Studentinnen ist die Teilnahme am Präsenzlehrbetrieb nicht etwa allgemein versagt“, betont das Wissenschaftsministerium auf Anfrage. Es sei vielmehr ein wesentliches Anliegen, dass möglichst alle Studierenden an den jeweiligen Campus ihrer Hochschule zurückkehren könnten. Dennoch lägen die Vorkehrungen zum Infektions- und Gesundheitsschutz in Verantwortung der jeweiligen Hochschule.