Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die die im Zuge der Corona-Krise verhängte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel wie Geschäften und Shops für unwirksam erklärt. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 1 S 1623/20).
Berlin
Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies teilte der VGH am Montag in Mannheim mit. Er gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung für den Einzelhandel der Landesregierung statt.
Größe des Ladens keine Vorgabe für Kunden-Zahl
Die Landesregierung hatte argumentiert, dass die Richtgröße keine fest verbindliche Vorgabe zur Beschränkung der Kundenzahl sei, sondern lediglich ein Orientierungswert. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen: Rechtsvorschriften müssten so gefasst sein, dass die Betroffenen die Rechtslage konkret erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können. Die 20-Quadratmeter-Regelung sei nicht hinreichend bestimmt und deshalb unwirksam.
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Berlin
Tchibo hatte wegen Umsatzeinbußen geklagt
Der Kaffeeröster Tchibo hatte geltend gemacht, die Einhaltung der Richtgröße führe zu erheblichen Umsatzeinbußen. Tchibo argumentierte, Sie argumentierte, die Regel sei nicht genau genug bestimmt. Es bleibe unklar, inwiefern eine Beschränkung auch in Läden gelte, in denen die Verkaufsfläche zum Beispiel 39 Quadratmeter betrage. In einem solchen Fall dürften keine Kunden mehr solche Läden betreten, weil diese mindestens einen Beschäftigten haben.
Auch
Auch
- CDU und FDP im Landtag
- das Wirtschaftsministerium
- und der Handelsverband
hatten sich vergangene Woche dafür starkgemacht, die Einschränkungen im Einzelhandel zu lockern.
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Zahl der Kunden in einem Shop könnte vergrößert werden
„Der aktuelle Pandemieverlauf würde es beispielsweise ohne weiteres zulassen, die Zutrittsbegrenzung von 20 Quadratmeter Verkaufsfläche je Person auf 10 Quadratmeter zu senken“, hatte bereits am Freitag der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Claus Paal, erklärt. Baden-Württemberg sei eines der wenigen Länder, die diese Lockerung noch nicht vollzogen haben.
Die Corona-Krise hat viele Unternehmen hart getroffen, viele brauchen Hilfe. Am Montag wurde bekannt, dass rund 241.500 Selbstständige und kleine Firmen in Baden-Württemberg Geld aus der Corona-Soforthilfe erhalten haben. Insgesamt seien mehr als 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt worden, teilte das Wirtschaftsministerium als vorläufige Bilanz mit. Anträge konnten bis Ende Mai gestellt werden.
Unternehmen Möglichkeiten für eigene Konzepte geben
Die IHK Ulm ist über das gefällte Urteil erfreut. „Das ist ein weiterer Schritt zur Normalität“, so Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Weiterhin betont Deinhard, dass „allen Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden muss, individuelle Corona-konforme Konzepte anzubieten. Jede Regelung muss sich an der betrieblichen Wirklichkeit orientieren.“