Noch ist es in Deutschland illegal Cannabis, auch genannt Marihuana, Gras, Weed und Co., zu kaufen oder zu verkaufen. Auch der Anbau und Besitz ist verboten. Doch die Bundesregierung in Deutschland bereitet die Freigabe von THC vor.
Bald schon soll Marihuana als Genussmittel frei zu kaufen und zu konsumieren sein. Darauf einigte sich die Bundesregierung aus SPD, FDP und Grüne bereits in ihrem Koalitionsvertrag. Bürgerinnen und Bürgern ab 18 Jahren soll dann erlaubt sein, in Fachgeschäften Gras zu erwerben. Im Vertrag ist die Rede von einer „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“.
In diesem Artikel findet ihr alle Informationen zur geplanten Freigabe und den Verkaufsstellen, der Obergrenze für den Besitz und Anbau sowie den erlaubten THC-Gehalt.

Scheitert die Cannabis-Freigabe am EU-Recht?

Ein neues Gutachten, das im März 2023 im Auftrag von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Cannabis-Legalisierungspläne der Ampel gegen geltendes Recht verstoßen. Die geplanten Maßnahmen seien laut dem 53-seitigen Gutachten sowohl gegen völker- als auch europarechtliche Vorgaben. Insbesondere verstoße die geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Produktion, der Handel und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken gegen europäisches Recht. Auch die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung würden durch eine umfassende Cannabis-Legalisierung in der geplanten Art vertragswidrig verstoßen. Bayerns Gesundheitsminister Holetschek fordert die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Legalisierung von Cannabis umgehend zu verwerfen.

FDP dringt auf schnelle Cannabis-Legalisierung

Die FDP forderte im Januar 2023 ein höheres Tempo bei der geplanten Freigabe von Cannabis in Deutschland. „Wir haben als Zukunftskoalition in unserem Koalitionsvertrag die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken als Ziel formuliert. Wir wollen entsprechend schnellstmöglich einen Gesetzentwurf“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andrew Ullmann, dem „Tagesspiegel“. Man könne „nicht ewig darauf warten, dass wir vorab Signale aus Europa bekommen, bis wir endlich gesetzgeberisch tätig werden“, sagte Ullmann. Der Weg der Ampel-Koalition sei „legal und legitim“ und werde entsprechend auch in Europa bestehen.

Cannabis Legalisierung: Diese Eckpunkte sind beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 26.10.2022, die Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Diese sind nur ein Zwischenschritt. Im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens, wenn es denn dazu kommt, können sich viele Details noch ändern. Das sind die Eckpunkte in der Übersicht:
  • Straffreiheit: Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen straffrei sein.
  • THC-Gehalt: Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.
  • Privater Eigenanbau: Dieser wird in begrenztem Umfang erlaubt - „drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
  • Verkauf: Dieser soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ - Zutritt erst ab 18 - und eventuell Apotheken ermöglicht werden.
  • Werbung: für Cannabisprodukte untersagt.
  • Menge: Diese wird die pro Kunde begrenzt.
  • Versandhandel: soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
  • THC-Obergrenze für unter 21-jährige: Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.
  • Steuern: Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“.
  • Konsum: Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.
  • Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden.
  • Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.

Cannabis Legalisierung: Wann wird Gras legal?

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im September 2022 eine Cannabis-Legalisierung für 2023 in Aussicht gestellt. Das ist aber wohl unrealistisch. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert hatte noch im Juli gesagt, es sei eher unwahrscheinlich, dass das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vor 2024 in Kraft trete. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte ebenfalls eine Legalisierung im Jahr 2024 in Aussicht: „Ich könnte mir aber gut vorstellen, wenn alles gut läuft, dass dann 2024 die Legalität erreicht ist,“ so der Minister bei der Vorstellung der Eckpunkte nach der Kabinettssitzung.

Wo kann man Cannabis nach der Freigabe kaufen?

Die Standorte von Geschäften, in denen man Cannabis kaufen kann, sollen reguliert werden: Es soll beispielsweise Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Trotz der Legalisierung soll ein generelles Werbeverbot für Cannabisprodukte gelten. werben. Aktuell steht zur Debatte, ob der Cannabis-Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften, sondern auch in Apotheken erlaubt werden soll. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden. „Zum anderen würde die Verdrängung des Schwarzmarktes voraussichtlich stärker ausfallen, wenn Genuss-Cannabis auch auf dem bequemen und stark an Bedeutung gewinnenden Online-Weg erworben werden könnte“, heißt es weiter. Es werde zudem geprüft, „Fachgeschäfte mit Konsummöglichkeit“ zuzulassen.
Ob Cannabis bald online gekauft werden kann, ist Streitpunkt innerhalb der Koalition. Alle Infos zum Online-Handel von Gras gibt es hier.

Wird es eine Obergrenze für Cannabis-Besitz geben und darf man anpflanzen?

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Eckpunkte zur geplanten Cannabis-Legalisierung vorgelegt: Demnach soll künftig Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland am 19.10.2022 unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte, die derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt würden. Danach soll zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden.
Die Besitzgrenze von 20 bis 30 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Das bedeutet konkret: Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings könnten die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.

Was soll Cannabis kosten, wenn es freigegeben wird?

Die Umsätze mit Cannabisprodukten unterlägen dem Eckpunkt-Papier zufolge automatisch der Umsatzsteuer. Zudem solle es eine „Cannabissteuer“ geben. „Eine steuerliche Bemessung anhand des THC-Gehaltes erscheint sachgerecht“, wird vorgeschlagen. Zur Höhe der Steuer heißt es nur, der höchstmögliche Tarif müsse einschließlich der Umsatzsteuer zu einem Endverbraucherpreis führen, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“. Dieser liegt aktuell ungefähr bei 10 Euro pro Gramm.

Wird es eine Obergrenze beim Wirkstoff THC geben?

Bei der geplanten Cannabis-Freigabe soll es wohl eine THC-Obergrenze geben. Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürften an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen.

Warum soll Cannabis freigegeben werden?

Cannabis soll, so plant es die Ampel-Koalition aus SPD und Grüne, in Deutschland staatlich reguliert angebaut und verkauft werden. Auch der Eigenanbau einiger weniger Pflanzen soll erlaubt werden. Das sind die Argumente der Ampel für die Freigabe von Cannabis:
  • Die Verbotspolitik habe den Konsum nicht verhindert, sondern sogar gesteigert.
  • Ein legaler und staatlich kontrollierter Verkauf könnte den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis angeboten würde und die Gefahr einer Überdosierung geringer wäre.
  • Der Schwarzmarkt und die Kriminalität könnten eingedämmt werden und mögliche Steuereinnahmen aus dem Verkauf könnten zur Finanzierung von Präventionsprogrammen genutzt werden.

Verkauf von Cannabis in Deutschland in Apotheken und Coffeeshops?

Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, muss nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Kenntnisse über die Droge und damit verbundene Risiken nachweisen. Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei klar: „Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen“, sagte der Minister der Deutschen Presse-Agentur. Das könnten beispielsweise Apotheken sein, „aber wir werden den Kreis möglicherweise auch weiter ziehen“. Eine Voraussetzung könnte eine „erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals sein“. Dadurch würden die Verkäufer und Verkäuferinnen in die Lage versetzt, „Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken“.
Für eine Schulung des Personals als Voraussetzung für eine Verkaufslizenz sprach sich auch der Geschäftsführer des noch jungen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, aus. Er sagte, wer den Schwarzmarkt nicht wolle, müsse dafür sorgen, dass der Weg bis zur nächsten lizenzierten Verkaufsstelle auch in ländlichen Gebieten nicht zu weit sei.