Stand heute ist es in Deutschland noch illegal Cannabis, auch genannt Marihuana, Gras, Weed, Bubatz und Co., zu kaufen oder zu verkaufen. Auch der Anbau und Besitz ist verboten. Doch die Bundesregierung bereitet die gesetzliche Freigabe von THC vor. Noch im Jahr 2023 soll Marihuana als Genussmittel frei zu kaufen und zu konsumieren sein. Im April 2023 wurden die Pläne zur Legalisierung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellt. Die Gesetzgebung soll zeitnah starten.
In diesem Artikel findet ihr alle Informationen zur geplanten Freigabe und dem Verkauf, der Obergrenze für den Besitz und Anbau sowie den erlaubten THC-Gehalt.

Cannabis-Legalisierung 2023 – Besitz, Eigenbedarf und Anbau

Am 12.04.2023 hat Karl Lauterbach Pläne zur teilweisen Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Diese beinhalten die kontrollierte Abgabe über Vereine sowie den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Im nächsten Schritt wird der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte in Modellregionen getestet. Die Bundesregierung hat somit den Weg für eine eingeschränkte Legalisierung von Cannabis geebnet. Generell soll der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenbedarf und der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen straffrei werden.

Cannabis-Freigabe im "Zwei-Säulen-Modell"

Gesundheitsminister Lauterbach hat ein "Zwei-Säulen-Modell" vorgestellt, welches folgendermaßen aussieht: Bundesweit können Erwachsene nicht-gewinnorientierte Vereine zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis gründen. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitgliedern haben. In diesen Vereinen dürfen die Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und auch nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
  • Menge: Diese Vereine dürfen ihren Mitgliedern maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgeben.
  • Altersbeschränkung und THC-Gehalt: Für Mitglieder unter 21 Jahren gilt eine Höchstgrenze von 30 Gramm pro Monat und es wird eine Begrenzung des THC-Gehalts geben.
  • Jugendschutz und Eigenanbau: Die Vereine müssen außerdem "Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte" ernennen und dürfen ihren Mitgliedern Samen und Stecklinge zum Eigenanbau zu Hause weitergeben. Hierbei sind maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt.

Cannabis Legalisierung noch 2023: Wann wird Gras legal?

Die Bundesregierung will Cannabis noch im Jahr 2023 teilweise legalisieren. Das geht aus den im April 2023 veröffentlichten Plänen hervor.

Wo kann man Cannabis nach der Freigabe kaufen?

Die zweite Säule des im April 2023 vorgestellten Modells besteht aus regional begrenzten "Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten". Über einen Zeitraum von fünf Jahren dürfen Unternehmen in lizenzierten Fachgeschäften Cannabis an Erwachsene verkaufen. Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und erstreckt sich auf bestimmte Kreise und Städte in mehreren Bundesländern. Die Erkenntnisse werden auch der EU-Kommission zur Verfügung gestellt.

Mindestens elf Städte offen für Bewerbung als Cannabis-Modellregion

Mindestens elf deutsche Städte können sich offenbar eine Bewerbung als Cannabis-Modellregion vorstellen. Dies sei das Ergebnis einer Umfrage unter 35 deutschen Städten, berichtete die "Welt".
Diese deutschen Städte stehen können sich eine Bewerbung als Cannabis-Modellregion vorstellen:
  • Bremen
  • Hannover
  • Bonn
  • Tübingen
  • Leipzig
  • Schwerin
  • Darmstadt
  • Wiesbaden
  • Frankfurt/Main
  • Offenbach
  • München
Andere Städte teilten laut "Welt" hingegen mit, sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht mit einer Tendenz äußern zu können. Dazu gehörten etwa Berlin, Hamburg, Köln, Dortmund, Düsseldorf und Stuttgart. Andere Städte wie Nürnberg, Freiburg, Aachen, Essen und Eisenach hätten sich schon festgelegt, dass sie kein Cannabis im Pilotversuch verkaufen wollen.

Diese Regeln sollen für Cannabis-Clubs gelten

Ein wichtiger Bestandteil der Cannabis-Legalisierung in Deutschland sind die sogenannten Cannabis-Clubs. Gemeint sind Anbauvereine, für die strenge Regeln gelten sollen, wie ein erster Gesetzentwurf zeigt. Es wird vorgeschlagen, den Konsum von Cannabis innerhalb von Vereinen und im Umkreis von 250 Metern zu verbieten. Außerdem sollen der Anbau, die Abgabe, die Vereinsmitgliedschaft und die Organisation der Räumlichkeiten streng reguliert werden.

Das sind die geplanten Regeln für Cannabis-Clubs

  • Für Räume und Grundstücke von Cannabis-Clubs, in denen die Droge gelagert und angebaut wird, sind Zäune und Sicherheitsvorkehrungen wie einbruchsichere Türen und Fenster erforderlich. Gewächshäuser benötigen einen Sichtschutz. Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen.
  • Jeder Cannabis-Verein muss ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen, der sich schulen lassen und regelmäßig Auffrischungsschulungen machen muss. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen.
  • Die Clubs müssen sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Sie sollten kontinuierlich dokumentieren, woher sie Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und Samen sie lagern, sowie an welche Mitglieder sie wie viel Cannabis abgegeben haben.
  • Jährlich müssen die Clubs an die Behörden übermitteln, wie viel Cannabis im vergangenen Jahr erzeugt, abgegeben oder vernichtet wurde und wie der aktuelle Bestand ist, inklusive des Wirkstoffgehalts (THC und CBD).
  • Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, in einer maximalen Menge von 50 Gramm pro Monat und nur in einer "neutralen Verpackung oder unverpackt", um für Jugendliche keine "Konsumanreize" zu schaffen. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent ist Pflicht.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagt: "Mit der jetzigen Verbotspolitik haben wir keine Erfolge."
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© Foto: Britta Pedersen/dpa

Was soll Cannabis kosten, wenn es freigegeben wird?

Die Umsätze mit Cannabisprodukten unterlägen dem Eckpunkt-Papier zufolge automatisch der Umsatzsteuer. Zudem solle es eine „Cannabissteuer“ geben. „Eine steuerliche Bemessung anhand des THC-Gehaltes erscheint sachgerecht“, wird vorgeschlagen. Zur Höhe der Steuer heißt es nur, der höchstmögliche Tarif müsse einschließlich der Umsatzsteuer zu einem Endverbraucherpreis führen, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“. Dieser liegt aktuell ungefähr bei 10 Euro pro Gramm.

Wird es eine THC-Obergrenze geben?

Bei der geplanten Cannabis-Freigabe soll es eine THC-Obergrenze geben. Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürften an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen.