Es sollte ein entspanntes Camping-Wochenende werden, doch es wurde zum Alptraum: Mitten in der Nacht wird ein junges Paar in der Siegaue bei Bonn brutal überfallen, der Täter vergewaltigt die Frau. Der 31-jährige Angeklagte, ein Asylbewerber aus Ghana, bestreitet die Tat. Am ersten Prozesstag vor dem Bonner Landgericht beleidigt er das nicht anwesende Opfer, das aus Baden-Württemberg stammt, als Prostituierte.
Mit Hand- und Fußfesseln sitzt der Angeklagte im Gericht. In der U-Haft war er mit aggressivem Verhalten aufgefallen, kam deshalb in eine besonders gesicherte Zelle. Auch zu Beginn der Verhandlung scheint es in ihm zu brodeln, bei den Fragen zu seinen Personalien braust er auf. Den Rat der Verteidiger, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, befolgt er nicht: „Ich verstehe nicht, warum ich schweigen sollte, wenn ich von dem Fall gar nichts weiß.“
Die Staatsanwältin verliest die Anklage. Der zufolge hat der Mann am 2. April kurz nach Mitternacht mit einer Astsäge das Zelt der jungen Leute aufgeschnitten. „Dann baute er sich vor dem Zelt bedrohlich auf und sprach aggressiv auf sie ein.“ Das verängstigte Paar gab dem Täter sechs Euro und eine Lautsprecherbox. Dann richtete er laut Anklage die Säge auf die 23-jährige Stuttgarterin, befahl ihr, aus dem Zelt zu kommen. Die Studentin hatte Todesangst, musste sich auf eine Decke legen, die der Mann mitgebracht hatte. Dann habe der 31-Jährige sie vergewaltigt, die mache­ten­ähnliche Waffe stets griffbereit. Anschließend floh er. Wenige Tage später wurde der Verdächtige festgenommen, nachdem ein Spaziergänger ihn aufgrund eines Phantombildes erkannt hatte.
Ausführlich berichtet der Mann vor Gericht von seiner Kindheit und Jugend in Ghana, ein Dolmetscher übersetzt aus dem Englischen. Sein Vater sei ein reicher Plantagenbesitzer gewesen, der neun Töchter gehabt habe. Erst mit seiner Zweitfrau bekam er einen Sohn, den Angeklagten. Dieser sagt, er habe in Ghana in einer Art Palast gewohnt und ein gutes Leben gehabt, bis der Vater 2013 starb. Danach sei er oft mit dem Mann seiner ältesten Halbschwester in Streit geraten. Eines Tages habe dieser ihn mit einem Stock verletzt. Er  habe sich mit einem Stockschlag gewehrt, sein Schwager sei auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben. Da habe er sein Dorf verlassen müssen. Von Libyen aus habe ein Schleuser ihn mit einem Boot nach Italien gebracht, sagt der Mann. Nach mehreren Monaten habe ihm eine alte Frau 1000 Euro geschenkt, sodass er sich eine Bahnfahrkarte nach Deutschland kaufen konnte. Dort wohnte er in der Zentralen Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin. Als der Richter ihn zu den Tatvorwürfen befragen will, braust der Angeklagte auf: Er sei zur Tatzeit in der Unterkunft gewesen. Man wolle ihn mit solchen Fragen wohl austricksen. Der Richter hält dagegen: Die elektronische Eingangskontrolle belege, dass der Angeklagte die Unterkunft am Abend verlassen habe und erst nachts um 3.06 Uhr zurückgekommen sei. Außerdem sei seine DNA am Opfer gefunden worden. Der Angeklagte schimpft: „Wenn das Gericht sagt, dass die DNA passt, muss ich das Mädchen eine Prostituierte nennen.“
Nach Angaben der Bezirksregierung war der Asylantrag des Mannes wenige Tage vor der Tat abgelehnt worden. Da er dagegen klagte, sei das Verfahren noch anhängig gewesen.