Im Fall eines Sexualmordes an einer Studentin in Freiburg steht ein junger Flüchtling unter Verdacht. Lange war die Frage: War er zum Tatzeitpunkt wirklich erst 17 Jahre alt? Nun liegt ein Gutachten zur Altersbestimmung vor. Es stützt sich auf rechtsmedizinische Untersuchungen. Handwurzelknochen wurden geröntgt. Zudem untersuchten Fachleute das Schlüsselbein des Verdächtigen.
Die Anthropologin Ursula Wittwer-Backofen von der Universitätsklinik Freiburg erklärte, der Handwurzelknochen gebe vor allem bei mutmaßlich unter 16 Jahre alten Jugendlichen gute Hinweise. Sind die sogenannten Wachstumsfugen auf dem Röntgenbild bereits verschlossen, wäre ein Junge nach Angaben Wittwer-Backofens etwa zwischen 16 bis 18 Jahren alt. Ein Mädchen wäre, da bei Frauen das Wachstum früher abgeschlossen ist, 15 bis 17 Jahre alt. Außerdem aufschlussreich auf dem Röntgenbild sind die Wachstumsfugen auf dem Beckenkamm und dem Schlüsselbein. Sie schließen sich deutlich später, mit 20 bis 24 Jahren.
Eine genaue Altersbestimmung ist laut Wittwer-Backofen mit keiner Methode möglich. Alle weisen Bandbreiten von mindestens einem Jahr mehr oder weniger auf. Auch existiert in Deutschland „keine einheitliche Handhabung bei Vorgehensweise und Methodenwahl“, schreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. „Am erfolgversprechendsten erscheint es, mehrere Methoden in einem Stufenverfahren zu kombinieren, um die Schätzgenauigkeit zu erhöhen.“