Es ist noch mehr als ein Jahr bis zum nächsten Zensus. Die Vorbereitungen laufen allerdings schon. Im Mai 2021 werden dann wieder die Interviewer in ausgewählte Haushalte ausschwärmen. Warum die Zählung längst nicht mehr so umstritten ist wie die im Jahr 1987, sagt Carmina Brenner, die Präsidentin des Statistischen Landesamtes in Stuttgart.
  
Jetzt kann ich es ja sagen, 1987 habe ich mich nicht zählen lassen. Können Sie das breite Misstrauen damals aus heutiger Sicht verstehen?
Carmina Brenner: Ja, da war einiges anders als heute. Der Roman von George Orwell „1984“ war sehr bekannt und schürte Ängste vor einem unheimlichen „Big Brother“, der unbemerkt die Menschen ausspäht. Das Internet, mit seinen Vor- und Nachteilen, gab es noch nicht. Der Staat wurde auch als Bedrohung gesehen. Das ist heute zum Glück in Deutschland ganz anders.
  
Inzwischen gibt es keine Totaler­fassung, sondern den Zensus mit Stichproben. Rechnen Sie noch mit Verweigerern?
Wir führen den Zensus wieder registergestützt durch. Bei der Personenerhebung werden Daten, die in den Verwaltungsregistern bereits vorhanden sind, durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. Der erste Teil der Befragung wird über Interviews erfolgen, der zweite Teil kann per Online-Meldung ablaufen. Beim Zensus 2011 gab es einzelne Verweigerer. Die überwältigende Anzahl der Bürger hat jedoch die Fragen fristgerecht beantwortet. Vereinzelt mussten schon Zwangsmaßnahmen umgesetzt werden. Das können wir auch 2021 wieder. Ohne Verpflichtung zur Auskunft wären keine verlässlichen statistischen Aussagen etwa zur Einwohnerzahl oder dem Bestand an Wohnraum möglich.
  
Internet-Konzerne sammeln Nutzerdaten, kaum einen stört’s. Wenn Zensus-Interviewer klingeln, dann wird aber mancher misstrauisch. Woran liegt das?
Der direkte Kontakt bei vielen Vorgängen im täglichen Leben nimmt immer mehr ab. Ich meine etwa Online-Käufe oder Online-Banking. Man klickt sich durch die Seiten, erlaubt Cookies und bekommt zielgerichtete Werbung. Wenn plötzlich ein leibhaftiger Mensch vor einem steht, den man nicht kennt, dann ist das ungewohnt. Soziale Medien sind viel anonymer. Beim Zensus müssen sich alle Erhebungsbeauftragten für das Interview schriftlich ankündigen und den Ausweis vorzeigen. Wir haben gesetzliche Vorgaben für den Schutz der persönlichen Daten eines jeden Auskunftspflichtigen und die Pflicht zur Löschung der Einzeldaten nach dem Zensus.
   
Sind die beim Zensus 2021 gesammelten Daten sicher?
Datenschutz und IT-Sicherheit haben für uns oberste Priorität. Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung in die Sicherheit ihrer Daten. Datenschutzbeauftragte sowie die Informationssicher­­heitsbeauftragten des Bundes und der Länder sind beteiligt, die elektronischen Daten werden in abgeschotteten Systembereichen des Statistischen Bundesamtes bearbeitet. Alle Mitarbeiter der Kommunen, des Bundes und der Länder sind dabei dem Statistikgeheimnis verpflichtet. Es findet keinerlei Weitergabe der Einzeldaten an Dritte statt, ausdrücklich auch nicht an die Polizei, an Ordnungsämter oder die Ausländerbehörden.
  
2011 gab es Klagen der Kommunen, die Einwohner seien fehlerhaft ­ge­zählt worden. Was machen Sie, damit es nicht wieder zu Klagen kommt?
Schon seit längerer Zeit stehen wir mit den Kommunen im Austausch; wir tun alles, wozu wir gesetzlich legitimiert sind. Wir setzen auf umfassende Information und Transparenz. Die Erfahrungen von 2011 sind in die Konzeption eingeflossen. In Baden-Württemberg können nun auch Große Kreisstädte unter 30 000 Einwohnern Erhebungsstellen einrichten und ihr Wissen um die lokalen Gegebenheiten einfließen lassen. Anpassungen gibt es auch in der Methodik: So gibt es auch bei Kommunen unter 10 000 Einwohnern eine Korrekturstichprobe zur Einwohnerfeststellung.

Die Mehrheit muss keine Auskunft geben

Die Vorbereitungen laufen: Im Dezember 2019 ist das Zensusgesetz in Kraft getreten. Der Stichtag ist auf den 16. Mai 2021 festgelegt. Das Landesgesetz zur Ausführung der Zählung ist noch in der Gesetzgebung.
Der Zensus nutzt vor allem Daten aus Verwaltungsregistern. Anders als bei der umstrittenen Volkszählung 1987 muss die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft geben. Für die ergänzende Stichprobe werden aber rund 1,6 Millionen Baden-Württemberger befragt, zudem findet eine ­Gebäude- und Wohnungszählung statt.