„Der Ausbau der B 27 ist für die regionale Wirtschaft von großer Bedeutung. Deswegen ist es wichtig, dass das Planfeststellungsverfahren nun zügig abgeschlossen wird“, sagt Dr. Daniela Eberspächer-Roth, Vorsitzende des IHK-Gremiums Tübingen. Über 25.000 Unternehmen mit rund 125.000 Beschäftigten sind nach IHK-Berechnungen im Einzugsgebiet der Straße tätig und somit direkt von ihr abhängig. Das IHK-Gremium ruft alle politisch Handelnden und Unternehmerinnen und Unternehmer dazu auf, ihre Unterstützung für den Ausbau noch einmal zu erneuern. „Wir brauchen jetzt die regionale Solidarität und die Stimme möglichst vieler Betroffener, die noch einmal deutlich machen, dass wir die ausgebaute B 27 dringend benötigen“, so die Vorsitzende. Das IHK-Gremium hatte sich einstimmig hinter den jüngsten Aufruf von IHK-Präsident Christian O. Erbe gestellt.
Kurz vor dem Ziel
Die IHK setzt sich seit Jahren für den Ausbau der Strecke ein und hatte auch erfolgreich für die Berücksichtigung des Abschnitts in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans gekämpft. „Wir haben in diesem langen Planungsprozess so viele Hürden genommen, dass wir kurz vor dem Ziel das Verfahren nicht mehr auf Start setzen dürfen“, mahnt IHK-Vizepräsident Dr. Hans-Ernst Maute. Aus seiner Sicht bringt der Ausbau Vorteile für Firmen und Pendler sowie für die anliegenden Gemeinden, die vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Hintergrund
Der Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren ist Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption von Balingen nach Stuttgart. Die geplante Maßnahme bildet neben der Ortsumgehung von Tübingen mit dem Schindhautunnel den noch fehlenden vierstreifigen Lückenschluss. Im Bereich von Ofterdingen soll ein Neubau der B 27 erfolgen. Dort wird die B 27 neu um den Endelberg herum verlaufen. Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben. Es ist unter anderem für den Neu- und Ausbau von Bundesstraßen vorgeschrieben. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, der mit einer Baugenehmigung vergleichbar ist, findet eine umfassende Abwägung aller Belange statt. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen möglichst unter einen Hut zu bringen.