Wo Hase und Igel sich gute Nacht sagen, fährt man besser besonders vorsichtig: Nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte am Dienstag, 16. Mai 2023, ein 25-Jähriger. Der junge Mann war gegen 1.30 Uhr auf der Landesstraße 260 von Dietenheim in Richtung Balzheim unterwegs war, als auf Höhe der Abzweigung nach Wain ein Hase die Straße querte. Der Audi des Fahrers erfasste das Wildtier. Das konnte davonrennen, obwohl bei dem Unfall laut Polizeischätzung ein Sachschaden von etwa 2000 Euro entstanden ist. Der 25-Jährige blieb unverletzt.

Schilder weisen auf Wildwechsel hin

Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein.

Sicherheitsabstand einhalten

Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein.

Polizei bescheinigt Wildunfall

Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten sei es, die Polizei zu verständigen. Die informiere den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhalte der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.