Geflügelhalter können aufatmen: Die wegen des Geflügelpest-Ausbruchs verordnete Stallpflicht im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm kann wie geplant am Sonntag, 21. Mai 2023, aufgehoben werden. Das gilt ebenso für den Landkreis Neu-Ulm, berichtet das dortige Veterinäramt: Die Aufstallungspflicht endet mit Ablauf des Sonntags.
Die Verordnungen galten seit dem 25. April. Anlass war ein Ausbruch der Geflügelpest – umgangssprachlich auch als Vogelgrippe bekannt – im Landkreis Neu-Ulm bei Gerlenhofen und Ludwigsfeld gewesen. Infolge der hochansteckenden Seuche verendeten dort in kurzer Zeit mehr als 2000 Wildvögel. Zwischenzeitlich wurde auch bei Lachmöwen, die bei Dietenheim im Alb-Donau-Kreis und an der Donau in der Stadt Ulm gefunden wurden, das Geflügelpestvirus H5N1 diagnostiziert.
Inzwischen ist das Seuchengeschehen im Kreis Neu-Ulm aber „stark rückläufig“. Zudem wurden seit dem 9. Mai keine weiteren Wildvögel mit Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis und in Ulm gefunden. Daher gelangten Landratsamt und Stadt – auch unter Berücksichtigung des Tierschutzaspektes – zur Entscheidung, die Stallpflicht aufzuheben.

Geflügelpest: Es ist weiterhin Vorsicht geboten

„Wir sind sehr erleichtert, dass sich die Vogelgrippe im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm nicht auf größere Geflügelbestände ausgebreitet hat und wir die Stallpflicht wie geplant aufheben können“, werden die Amtstierärzte in der Mitteilung des Landratsamts zitiert. Dennoch sollte allen Geflügelhalterinnen und -haltern klar sein, dass das Ausbruchsrisiko anhaltend hoch und weiterhin große Vorsicht geboten sei.
Das Ende der Einschränkungen bedeute keine Entwarnung. „Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist nach wie vor von enormer Bedeutung“, betonen die Amtstierärzte. Geflügelhalter sollten weiterhin darauf achten, das Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk in den Bestand einzuschleppen.