Passiert ist nicht viel vor rund einem halben Jahr, als gegen 7 Uhr morgens ein Feuer im dritten Obergeschoss des Universum Centers ausbrach. Die Feuerwehr, die mit einem Großaufgebot angerückt war, konnte den Brand in der Wohnung schnell löschen. Die Bewohnerin und ein Gast wurden durch Rauchgase leicht verletzt. Später stellte sich heraus, dass ein technischer Defekt in einem Sicherungskasten die Ursache für das Feuer war. Damit hätte alles erledigt sein können. Ist es aber nicht. Der Vorfall hat ein Nachspiel. Die zuständige Hausverwaltung mit Sitz in Senden soll bis zu 20.000 Euro Zwangsgeld zahlen, weil sie seit Jahren Vorschriften zum Brandschutz im Gebäude nicht umsetzt. Der Hintergrund: Beim Einsatz im Juni 2018 fiel zum wiederholten Male auf, dass die Balkone, die als Fluchtweg dienen, mit „Brandlast“ zugestellt waren. Soll heißen, mit Abfall und Möbeln.
Dies sei jedoch nicht erlaubt, sagt die Stadt als zuständige Sicherheitsbehörde. Und vor allem habe es stark zugenommen. Die umlaufenden Balkone gehören zum Sicherheitskonzept des Hochhauses, sagte Helmut Kalupa, bis vor kurzem noch Leiter der Abteilung Städtebau und Baurecht und jetzt im Ruhestand, jüngst auf Anfrage. Sie gehörten, als das 60 Meter hohe Gebäude gebaut worden war, zur Baugenehmigung. „Das heißt, es gibt Auflagen.“ Damit der Brandschutz gewährleistet ist, findet alle fünf Jahre eine Brandverhütungsschau im Gebäude statt. Vertreter der Feuerwehr als Experten sowie das Baurechtsamt begehen das Gebäude. „Das war zuletzt vor rund eineinhalb Jahren der Fall“, erinnert sich Ulms Feuerwehrkommandant Hansjörg Prinzing. „Damals schon hat mein Kollege die voll gestellten Balkone angemahnt.“
Erste Frist verstreichen lassen
Auch das Baurechtsamt bestätigt, dass man „in der Angelegenheit seit Jahren“ mit der zuständigen Hausverwaltung im Austausch sei. „Der jetzige Sofortvollzug kommt bestimmt nicht aus heiterem Himmel“, sagt eine Mitarbeiterin der städtischen Behörde. Jetzt sei es genug. Die erste Frist habe die Hausverwaltung verstreichen lassen. Ende Dezember sei bei einer Stichprobe dann festgestellt worden, dass Balkone noch immer möbliert seien. Nun werde das ursprüngliche Zwangsgeld von 10.000 auf 20.000 Euro erweitert. Die Frist laufe. Ein Pardon gebe es in diesem Fall nicht, schließlich gehe es um Leib und Leben, es habe bereits mehrere Großbrände in dem Haus gegeben. Die Mitarbeiterin der städtischen Behörde bekommt in der Angelegenheit immer wieder verärgerte Anrufe von Wohnungseigentümern. Dass sie ihre Balkone „plötzlich“ nur noch eingeschränkt nutzen können, verstehen sie nicht. Die Verwaltungsangestellte sieht kein großes Problem: „Sie müssen künftig den Klappstuhl halt reinstellen, wenn sie weggehen.“
Aber die Eigentümer haben auch rechtliche Bedenken. So sei nicht klar, ob die Balkone nicht „Sondereigentum“ seien, also in der Verantwortung der Eigentümer liegen wie die Wohnung selbst, erklärt ein Mitglied des Eigentümer-Beirates. Dann könne die Stadt das Zwangsgeld nicht fordern. Dies lasse man gerade klären. Kommende Woche wolle man bei einer außerordentlichen Eigentümerversammlung informieren. Die Hausverwaltung, die nicht erreichbar war, wird bei der Versammlung vermutlich im Fokus stehen. An ihr üben viele der Eigentümer seit Jahren Kritik, wie die SÜDWEST PRESSE bereits berichtete. Sie habe nicht nur über Jahre hinweg versäumt, den Brandschutz umzusetzen – sie wolle nun auch das Zwangsgeld auf jene Wohnungseigentümer umlegen, deren Balkone nicht geräumt waren, erzählt einer. Dabei habe die Hausverwaltung auch jetzt wieder ausgesprochen spät reagiert.
Auf Missstände nicht reagiert
Am 24. Oktober sei der Brief von der Hausverwaltung eingegangen, am 9. oder 10. November die Frist abgelaufen. Das sei sehr knapp. Man sei ja nicht immer vor Ort. Und viele Wohnungen seien vermietet.
Nicht nur das stößt auf: Jahrelang sei die Hausverwaltung untätig gewesen in Bezug auf Missstände in der unteren Ladenpassage des Universumcenters, hieß es bei einem Treffen eines Arbeitskreises und der Sanierungstreuhand Ulm zur Verschönerung des Gebäudes im Mai 2018. Auch jetzt habe sich trotz zahlreicher Beschlüsse nichts getan. Wahrscheinlich bleibe das auch so, vermutet der Eigentümer: „Der damals neu eingesetzte und motivierte Mitarbeiter der Hausverwaltung ist schon wieder weg.“
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Brandschutz Für Häuser ab 23 Metern Höhe gelten besondere Brandschutzvorschriften. Denn genau bis zu dieser Höhe reicht eine Drehleiter der Feuerwehr. So hat das Universumcenter etwa einen Sicherheitstreppenraum, zu dem jeder Bewohner von der Wohnung aus über einen Vorraum gelangen kann. Die Türen sind rauch- und feuerfest, es gibt einen Hydrantenzugang und er wurde mit einer Lüftung nachgerüstet. Trotzdem sind auch die Balkone wichtig, sagt Ulms Feuerwehrkommandant Hansjörg Prinzing. Im Fall eines Brands lenkten sie Rauch und Flammen vom Gebäude weg. „Steht da etwas, das Feuer fängt, ist dieser Effekt zunichte.“