Im Ganzen betrachtet steigen die Bestattungsgebühren in Blaubeuren. Am Dienstagabend hat der Gemeinderat einmütig beschlossen, dass künftig grundsätzlich 75 Prozent der anfallenden Kosten mit Hilfe der Bestattungsgebühren gedeckt werden sollen. In den vergangenen Jahren lag der Kostendeckungsgrad bei gut 66 Prozent. Bei einem normalen Reihengrab werden die Gebühren um 10 Euro auf künftig 1010 Euro steigen, bei einem Urnenreihengrab auf 820 Euro (bisher 800 Euro). Ein Doppelwahl-Tiefgrab kostet künftig allerdings statt 2070 Euro immerhin 3670 Euro. „Aus rechtlichen Gründen können wir keine abweichenden Regelungen für bestimmte Grabtypen beschließen“, sagte Blaubeurens Hauptamtsleiter Reiner Striebel.
Er wies auf die Vorteile der neuen Friedhofssatzung hin: Bürger könnten künftig flexibler auswählen, welche Leistungen und Bestattungsformen sie wollen. Dadurch könne ein Begräbnis auch billiger ausfallen als bisher, wenn man beispielsweise auf die Nutzung einer Aussegnungshalle verzichtet.
Regelungen bürgerfreundlicher
„Die Regelungen werden deutlich bürgerfreundlicher“, kommentierte Bürgermeister Jörg Seibold. Ähnlich sahen das die allermeisten Stadträte: „Wir haben jetzt die Auswahl von über 20 Bestattungs-Formen“, betonte Stadtrat Erich Straub (Freie Wähler). Nur Hubert Bold hält den Gebührensatz für die Aussegnungshalle in Seißen für zu hoch und enthielt sich der Stimme. „Wir sind eine Solidargemeinschaft“, appellierte Bürgermeister Seibold. Es dürfe nicht sein, dass für Bürger in einzelnen Ortsteilen niedrigere Gebühren gelten als für andere – weder bei Bestattungen, noch bei Wasser und Abwasser.
Zu Beginn der Ratssitzung hatte eine Bürgerin aus Seißen darauf hingewiesen, dass Grabnutzungsgebühren in umliegenden Gemeinden teilweise deutlich niedriger seien als in Blaubeuren. Außerdem verwies sie auf einen Gebührenbescheid der Stadt 2016, in der ihr zu Unrecht Gebühren für Grabplatteneinfassungen bei einem Reihengrab in Höhe von knapp 300 Euro in Rechnung gestellt wurden.
Reiner Striebel sagte, dass Blaustein beispielsweise eine Gebührendeckung von 90 Prozent anstrebe. Insgesamt seien die Bestattungs-Gebühren der Gemeinden nur schwer vergleichbar. Striebel bestätigte, dass bis zum Zeitpunkt des Widerspruchs der Seißener Bürgerin Gebühren für Grabplatteneinfassungen erhoben wurden, obwohl das so nicht in der Friedhofssatzung vorgesehen war. Diese Kosten seien in der neuen Satzung nun aber einkalkuliert.