Das Urteil ging sogar über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Maß hinaus: Ein 19-Jähriger wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Ulm zu einer Jugendstrafe von einem Jahr Haft und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Haftstrafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er war wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer zum Tatzeitpunkt Zwölfjährigen angeklagt. Zwischen Mai und September 2016 hatte der damals 18-Jährige immer wieder einvernehmlich Sex mit dem Mädchen gehabt. Im September, kurz nach ihrem 13. Geburtstag, wurde sie schwanger. Mittlerweile ist das Kind gesund zur Welt gekommen.
Der Angeklagte hatte das Mädchen im März 2016 in einer Asylbewerber-Unterkunft im Alb-Donau-Kreis kennengelernt. Dort verliebten  sich beide wohl ineinander. Später zog der Angeklagte in eine andere Unterkunft. Das Mädchen habe ihn regelmäßig besucht, gab der 19-Jährige zu Protokoll und gestand, etwa 20 Mal mit ihr geschlafen zu haben.

Zu jung für eine Heirat

Im Mai verlobte sich das Paar. Als sie versuchten, standesamtlich zu heiraten, wurde ihnen das mit Verweis auf das Alter des Mädchens verweigert. „Spätestens ab diesem Zeitpunkt wusste der Angeklagte, dass sie noch ein Kind war“, argumentierte die Staatsanwältin. Sie forderte zehn Monate Haft auf Bewährung. Dem wollte die Richterin nicht folgen. Schwer wog für sie und die Schöffen auch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat: Als der junge Mann von der Schwangerschaft erfuhr, beendete er die Beziehung und beleidigte das Mädchen. Reue zeigte er nicht. „Er hätte hier und heute Gelegenheit gehabt, sich zu entschuldigen“, sagte die Richterin. Zusätzlich zur zweijährigen Bewährung und den Arbeitsstunden muss der junge Mann regelmäßig bei einer Integrationsberatungsstelle erscheinen und einen Aufsatz über seine Tat verfassen.