Satz mit x – war wohl nix. Kaum hatte der Prozess gegen den 33-jährigen Angeklagten begonnen, war er auch schon zu Ende. Zumindest für die Öffentlichkeit: Zuhörer und Medienvertreter wurden vom Vorsitzenden Richter der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Ulm, Michael Lang, vor die Tür gebeten. Bevor der Staatsanwalt die Anklage verlesen wollte, hatte der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit für den kompletten Prozess beantragt. Die Kammer gab nach kurzer Beratung dem Antrag von Michael Gnjidic statt – mit der Begründung, dass die detaillierte Erörterung des Sexuallebens die Intimsphäre sowohl der Opfer als auch des Täters berühre. Das Interesse der Öffentlichkeit müsse deshalb hintanstehen.
Urteil wird öffentlich verkündet
Wie das Landgericht mitteilt, wird dem 33-Jährigen dreifache Vergewaltigung und zweifache Freiheitsberaubung, in einem Fall zugleich begangen mit gefährlicher Körperverletzung, vorgeworfen. Der in Ulm wohnhafte Mann soll „Sympathisant salafistischer Strömungen“ sein. Der Angeklagte, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, soll mit zwei Frauen, einer 33-Jährigen sowie einer 19-Jährigen, eine Ehe nach islamischem Recht geführt haben. Beide habe er über das Internet-Portal „muslima.com“ kennengelernt und wenig später geheiratet. In beiden Beziehungen soll es laut Landgericht Ulm zu „gewalttätigen Übergriffen des Angeklagten auf seine Partnerinnen, zu massiven Eingriffen in deren Lebensgestaltung sowie zu drei Vergewaltigungen“ gekommen sein. „Insbesondere bei der Durchsetzung seiner sexuellen Bedürfnisse habe der Angeklagte sich darauf berufen, dass seine Ehefrauen ihm nach seinem Glauben sexuell zur Verfügung stehen müssten.“ Der Prozess ist auf insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird öffentlich verkündet. Die Urteilsbegründung selber dürfte wohl nicht-öffentlich stattfinden.
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