Bäume auf Streuobstwiesen dürfen nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde gefällt werden. Das besagt das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz von 2020. Aktuell wird im Alb-Donau-Kreis vor allem in Berghülen und in Ehingen darüber diskutiert. In Berghülen geht es um einen ...