Nachverdichtung in der Innenstadt wird in Zukunft Priorität haben - es sollte jedoch mit Maß und Ziel geschehen.“ Mit diesem Appell richtete sich CDU-Fraktionführerin Helga Mack an den Langenauer Gemeinderat bei der jüngsten Sitzung. Herbert Böhm (SPD) wiederum sagte: „Es gibt einfach Veränderungen, und mit denen muss man leben. Sonst darf man bei den vielen alten Häusern in Langenau gar nichts mehr machen.“
Die beiden Aussagen verdeutlichen die unterschiedlichen Positionen quer durch die Fraktionen, die im Rat deutlich wurden, als es um den Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschrift „Achstraße“ ging. Der kurze Straßenabschnitt entlang der Nau beziehungsweise Ach wird auf östlicher Seite begrenzt durch die Flötzbachstraße und auf westlicher durch die Reisergasse. Auf dem Abschnitt befinden sich nur eine Handvoll Häuser. Und genau mittendrin zwei alte Gebäude, Hausnummer 39 und 41, die direkt aneinander gebaut sind.
Und spätestens jetzt wird es kompliziert: Haus 39 und 41 besitzen eine gemeinsame Trennwand, die auf dem Grundstück Achstraße 41 liegt. Und es gibt, wie Hans Eckle, Bauamtsleiter des Verwaltungsverbands Langenau, weiter im Rat ausführte, ein vorliegendes Baugesuch für die Neubebauung des Grundstücks Achstraße 41. Laut Gesuch solle die Trennwand bestehen bleiben. „Eine Regelung im Bebauungsplan ist insoweit nicht erforderlich und auch nicht möglich.“
In dem bereits im März öffentlich ausgelegten Bebauungsplan sind laut Eckle aber verbindliche Baulinien festgesetzt worden zwischen den Grundstücken Achstraße 39 und 41 sowie 43 und 43/1. „Dies war erforderlich, um die mit dem Bebauungsplan beabsichtigte Nachverdichtung zu erreichen“, so Eckles Begründung. Weil ohne diese Baulinien sonst bei offener Bauweise zu den Nachbargrundstücken Abstandsflächen eingehalten werden müssten, was bei der kleingliedrigen Grundstücksstruktur im Geltungsbereich zu einer deutlichen Reduzierung der baulichen Nutzbarkeit geführt hätte.
Die Baulinien alarmierten aber die Bewohner von Haus 39. Denn östlich recht nah neben diesem steht bereits ein zweigeschossiger Flachdach-Neubau, der bis an die Straße heranreicht. Die Bewohner fürchten nun, dass westlich ein dreigeschossiger Neubau hinzukommt, welcher nach Fertigstellung für sie zu einer erdrückenden Wohnsituation führen würde. Um dagegen etwas zu unternehmen, schalteten die Bewohner einen Anwalt ein und beauftragten sogar den Architekten ihres östlichen Nachbarhauses damit, für sie mit einer Stellungnahme als Fürsprecher zu wirken. Eine Stellungnahme nach dem „Prinzip des heiligen Florian“, kommentiert dies der künftige Bauherr auf östlicher Seite in einem Brief an Eckle.
„Es ist noch einiges zu klären“, sagte Helga Mack in der Sitzung. Deshalb beantragte sie die Abstimmung zu verschieben, damit sich die Räte noch einmal Gedanken über die Sachlage machen können. Auch die GUL-Räte Renate Maier-Tayblum, Heinrich Buck und Roland Riedlinger kritisierten den Bebauungsplan mit Hinweis auf eventuell anhaltende Nachbarschafts-Streitigkeiten. Andere Räte wie etwa Rainer Hinkelmann (SPD), Georg Henseler (CDU) und Wolfgang Haide (FWG) fühlten sich jedoch schon entscheidungsreif und Macks Antrag wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Der Bebauungsplan wurde anschließend mit 14 zu 11 Stimmen angenommen.
Stellungnahmen und Hinweise
Auslegung Der nun vom Langenauer Gemeinderat mehrheitlich gebilligte Bebauungsplanentwurf wird erneut ausgelegt. Stellungnahmen können laut Baurechtsexperte Hans Eckle aber nur noch zu den geänderten Teilen der örtlichen Bauvorschrift abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung werde auf zwei Wochen reduziert.
Anregungen Das Landesamt für Denkmalpflege hat darauf hingewiesen, dass in dem Bebauungsplan-Gebiet mit archäologischen „Funden und Befunden“ zu rechnen sei. Für Erdarbeiten dort sei deshalb eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, „die je nach Art und Umfang der Maßnahme Auflagen enthalten wird“.
Anlieger Nachbarn haben im Rahmen einer Einwendung das Bauamt des Verwaltungsverbands Langenau darauf hingewiesen, dass die Furt an der Nau im westlichen Teil des Bebauungsplan-Gebiets falsch eingezeichnet sei. Was unkorrekte Gewässerrandstreifen zur Folge habe. Im Bebauungsplan ist die Lage der Furt korrigiert worden.