Vor knapp zwei Wochen wurde der Angeklagte im Heidelberger Paketbomber-Prozess freigesprochen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Rentner aus Ulm hatte von vornherein seine Unschuld beteuert. In anonymisierter Form schildert er die Geschehnisse aus seiner ...