Einer der spektakulärsten Mordfälle der vergangenen Jahre macht der Justiz erhebliche Probleme. Wie berichtet, war am 6. Januar bei einem Wohnungseinbruch am Veltlinerweg ein 59-jährige Bewohner von Einbrechern niedergeschlagen und tödlich verletzt worden. Aufgeklärt war der Fall schnell, wann er verhandelt wird, ist derzeit allerdings unklar.
Die Täter sind ermittelt. Ein russisch-georgisches Ehepaar aus Ulm sitzt in U-Haft, ein dritter Verdächtiger wurde in Israel verhaftet und wartet auf seine Auslieferung. Ein vierter Verdächtiger ist zwar identifiziert, aber auf der Flucht. Mitte Juni hat die Staatsanwaltschaft Mordanklage beim Landgericht Ulm erhoben, das nach jetzigem Stand in diesem Jahr aber keinen Termin mehr für den Prozess findet.
Das Problem ist, dass die zweite Strafkammer als zuständige Schwurgerichtskammer mit lang andauernden und sehr aufwendig zu führenden Prozessen ausgelastet ist und sämtliche zur Verfügung stehenden Sitzungstage in diesem Jahr belegt sind. Dabei handelt es sich zum einen um den Mordprozess Erbach, in dem es um Blutrache albanischer Clans geht. Mindestens ebenso zeitaufwendig wenn auch deutlich weniger spektakulär ist der Überfall auf den Köfte-Stand in der Ulmer Innenstadt an Schwörmontag vor zwei Jahren. Im Kern geht es um verfeindete Banden; auf der einen Seite eine türkisch-nationale Gruppe, auf der anderen eine kurdische Gang.
Gesetzlicher Richter
Im deutschen Recht gilt der Grundsatz des „gesetzlich bestimmten Richters“, was so viel bedeutet, dass die Zuständigkeiten über Geschäftsverteilungspläne klar geregelt und nicht frei verhandelbar sind. Es ist also rechtstechnisch nicht so einfach möglich, dass eine andere Strafkammer den Prozess übernimmt, was das chronisch überlastete Landgericht Ulm vor große Probleme stellt.
Diese werden verschärft durch die Aussicht, dass der Mordfall vom Eselsberg erst im kommenden Jahr beginnen könnte, was das Oberlandesgericht nicht aktzeptiert wie Pressesprecher Wolfgang Tresenreiter mitteilt: „Wir haben ein Problem, aber noch keine Lösung.“
Wie eine solche aussehen könnte, ist tatsächlich offen. Einen der laufenden Prozesse abzukürzen, liegt nicht in der Macht des Gerichts. Bleibt die Möglichkeit der Einrichtung einer so genannten „Hilfsstrafkammer“, wie es sie 2014 schon einmal in Ulm gegeben hatte. Aber dies ist auch personell kompliziert. „Das war damals eine sehr schwere Geburt“, sagt Tresenreiter.