Es kam, wie es kommen musste: Das Gesetz zur Angebotspflicht von Mehrweg-Geschirr bei To-go-Gerichten erweist sich – wenig überraschend – als Rohrkrepierer. In Ulm und Neu-Ulm wird weiterhin fleißig aus Einwegschalen gegessen, die Tonnen in der Doppelstadt füllen sich. Für den Gast ist Einwe...