„Für mich sieht das erdrückend aus“, sagte Bürgermeister Daniel Salemi bei der Beratung über den Neubau anstelle einer Doppelhaushälfte in der Achstraße 41. Mehrheitlich lehnte der Ausschuss für Technik und Umwelt das Vorhaben ab, das den Abbruch des bestehenden Häuschens und stattdessen ein dreigeschossiges Flachdach-Gebäude mit altersgerechten Wohnungen vorsah. Wie berichtet, hat der Gemeinderat einen Bebauungsplan für die Achstraße beschlossen. Dessen Auslegung werde derzeit vorbereitet, sagte Julia Holzschuh vom Baurechtsamt des Verwaltungsverbands Langenau.
Die Behörde empfahl, das Vorhaben zu genehmigen, obwohl es dem künftigen Bebauungsplan in einigen Punkten nicht entspricht. So wäre die überbaute Fläche zu groß – und die Balkone befänden sich im Gewässer-Randstreifen.
Trotzdem, so Holzschuh, könnte das Gebäude genehmigt werden, weil es sich sowohl von der Größe als auch von der baulichen Nutzung her in die Umgebung einfüge. Dem widersprach Salemi: Seiner Ansicht nach wäre das Haus nach dem künftig geltenden Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig. Vor allem aber sähe er im Fall einer Zustimmung das „Gebot auf Rücksichtnahme verletzt“.
„Einmauernde Wirkung“
Renate Maier-Tayblum (GUL) sprach von einer „einmauernden Wirkung“ des geplanten Neubaus. Georg Henseler (CDU) griff einen anderen wunden Punkt heraus: „Warum sollten wir hier eine Ausnahme machen und Balkone über dem Gewässerrandstreifen genehmigen?“, wollte er wissen. Hans Eckle, Leiter des Baurechtsamts, verwies darauf, dass bereits in der Kuftenstraße eine „leichte Überschreitung“ zugelassen worden sei. Bürgermeister Salemi stellte den Antrag, dem Vorhaben kein Einvernehmen zu erteilen. Dem folgten sieben Ausschussmitglieder, lediglich Wolfgang Haide (FWG) stimmte gegen die Ablehnung.