Auf dem Radargelände soll alles so bleiben wie es ist: Der Technische Ausschuss des Erbacher Gemeinderats hat am Montag über den Bebauungsplan und den städtebaulichen Vertrag für das Gelände abgestimmt. Mit diesen Instrumenten soll eine Erweiterung des Geländes, die dessen Betreiber vor fünf Jahren beantragt hatte, verhindert werden.
Diskutiert wurde im Ausschuss noch über die Frage, wie lange der Anlagenbetreiber Hensoldt die Dokumentation über die Tests aufbewahren soll. Volker Rasche (Grüne) findet der Zeitraum zu knapp bemessen. Der Zeitraum ist Teil des städtebaulichen Vertrag und somit nicht-öffentlich: Das Gremium verschob diese Diskussion daher in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Uwe Gerstlauer, Leiter der Erbacher Bauverwaltung, erläuterte jedoch, dass der Betreiber nur gegenüber der Bundesnetzagentur zur Dokumentation verpflichtet sei, nicht jedoch gegenüber der Kommune. Der in dem Vertrag aufgenommene Zeitraum sei folglich „das, was das Unternehmen angeboten hat“.
Zum Bebauungsplan selbst, der im Frühjahr öffentlich ausgelegt worden war, waren von privater Seite keine Änderungswünsche eingegangen. Die Behörden machten Vorschläge: Zum Beispiel die Umwandlung eines Pflanzgebots in eine Verpflichtung. Diese Vorschläge beträfen aber keinen Kernpunkt, sagte Gerstlauer. Für die Kommune sei der wichtigste Punkt die Verpflichtung des Betreibers, maximal fünf Anlagen gleichzeitig zu betreiben sowie den Betrieb zu dokumentieren.
Die Ausschussmitglieder waren einstimmig für den Bebauungsplan, bei der Abstimmung über den städtebaulichen Vertrag enthielt sich Rasche. Der Bebauungsplan wird für einen Monat erneut ausgelegt. Dann entscheidet der Gemeinderat als letzte Instanz darüber.