Es ist immer das gleiche Gebaren, das ein aus dem Raum Biberach stammender Vermieter an den Tag legt. Erst kauft er ein Wohnhaus auf, wenige Wochen später kündigt er – unter Beachtung der jeweils gesetzlichen Fristen – Mietern die Verträge. Die Begründung in den per Einschreiben von der Biberacher Anwaltskanzlei Ziegler verschickten Kündigungsschreiben ist identisch und gleichermaßen ehrlich wie dreist: Man wolle künftig deutlich höhere Mieteinnahmen erzielen und das Haus „wirtschaftlich besser verwerten“. Beabsichtigt sei, „neue Zimmer zur Nutzung als WG-Vermietung herzustellen, die für mindestens doppelt so viele Bewohner Wohnraum schafft.“ Nach zwei in den vergangenen Wochen publik gewordenen Vorkommnissen in Böfingen und Lehr kommt nun ein dritter Fall ans Tageslicht: diesmal in der Karl-Schefold-Straße 39 in der Ulmer Neustadt, wo die Mieter eines in die Jahre gekommenen Mehrfamilienhauses Anfang Januar gleich lautende Kündigungsschreiben in ihren Briefkästen vorgefunden haben.
Die Lage ist allerdings wenig vergleichbar mit jener in der Böfinger Stauffenbergstraße, wo sich die Mieter gemeinschaftlich zur Wehr setzen. Studentin Samantha Schmidt etwa, die in der Schefold-Straße mit ihrem Freund auf 36 Quadratmetern in einer Dreiraumwohnung im Dachgeschoss lebt, weiß, dass sie kaum Chancen hat. Ihr Mietvertrag ist befristet. Spätestens Ende 2019 muss das Paar ohnehin raus, daran ändert auch der jüngste Eigentümerwechsel nichts. Trotzdem habe sie nicht schlecht gestaunt, als sie gelesen habe, nun schon zum 31. März ausziehen zu müssen, sagt die junge Frau. Für die Mansardenwohnung zahle man aktuell 350 Euro Kaltmiete. Im Kündigungsschreiben stehe, dass der Vermieter daraus drei WG-Zimmer machen wolle, die er zu je 400 Euro vermieten werde.
Entschädigung bei Auszug
Im Stockwerk drunter ist die Lage ähnlich. Dietmar K. (Name der Redaktion bekannt) wohnt dort seit zehn Jahren alleine in einer Dreizimmerwohnung. Der 67-Jährige lebt von 800 Euro Rente und 92 Euro Mietzuschuss. Er muss seine Wohnung bis spätestens 30. September „besenrein übergeben“, steht in seinem Kündigungsschreiben, das – wie bei sämtlichen Mietern – eine zusätzliche Option offen hält. Falls er freiwillig bis zum 28. Februar auszieht, wird K. eine Entschädigung von 2000 Euro in Aussicht gestellt. K. hat zwischenzeitlich beim Mieterverein Hilfe gesucht. Zynisch mutet folgender Passus im Kündigungsschreiben an ihn an: „Durch die Nutzung als WG-Zimmervermietung wird im Übrigen bezahlbarer Wohnraum auch für sozial schwache, alleinstehende Personen geschaffen.“ Das könnte man in etwa so interpretieren: Nach der beabsichtigten WG-Umnutzung kann K. ein Zimmer anmieten: dann allerdings zu dem Preis, den er jetzt für die ganze Wohnung bezahlt.
Bessere wirtschaftliche Verwertung
OB Gunter Czisch hat sich in einem Schreiben an den Vermieter gewandt (siehe Infokasten). Wohlwissend, rechtlich wenig ausrichten zu können, appelliert er dennoch an das Gewissen des Mannes, der zwischen Alb und Bodensee zahlreiche WG-Zimmer vermarktet und bis vor kurzem eine (mittlerweile abgeschaltete) Homepage betrieb. Gewinnabsichten seien grundsätzlich nicht zu verdammen, so Czisch. Wenn der Vermieter aber sogar selbst argumentiere, die Häuser durch Umbau „einer besseren wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen“, heiße das im Umkehrschluss, dass die Vermietung bisher nicht unwirtschaftlich gewesen sei. „Viele Menschen fragen sich, wie es sein kann, dass so etwas in unserer Stadt möglich ist“, so der Oberbürgermeister. Und: „Ich kann nicht beurteilen, an welchen moralischen Maßstäben Sie Ihr Handeln orientieren.“ Prosperität und Solidarität könne es in einer Stadtgesellschaft nur geben, „wenn die Starken sich nicht verabschieden“.
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Oberbürgermeister Czisch wörtlich
Schreiben „Ich möchte vorausschicken, dass Ihre Geschäfte, soweit ich dies überblicke, sicherlich legal sind. Aber nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Mieter . . . psychischem Druck auszusetzen, um sie aus ihren Wohnungen zu drängen, ist nicht Ulmer Stil. Dagegen wehren wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.“