Nicht Emotionen schüren, sondern zur Versachlichung beitragen: Das war der Appell, den Kämmerer Berthold Stier am Mittwoch an die Neu-Ulmer Stadträte richtete. Denn im Finanzausschuss ging es um die Beiträge zum Straßenausbau – mal wieder. Seit einigen Jahren kocht die Debatte hoch, weil Bürger wie Räte das bayerische Recht als ungerecht empfinden. Es sieht vor, dass sich die Kommune einen Teil des für die Sanierung von Straßen notwendigen Geldes von Anliegern holt.
Das stinkt nicht nur denen, die zum Beispiel an Ortsdurchfahrten wohnen. Oder an der Hauptstraße in Pfuhl, die neu gestaltet werden soll. Seit dem vergangenen Jahr hat die Stadt die gesetzliche Möglichkeit, alternativ wiederkehrende Beiträge zu erheben. Grundgedanke: Da alle das Straßensystem nutzen, sollen auch alle dafür bezahlen. Ob deren Einführung Sinn macht, hat die Verwaltung jetzt geprüft.
Die Stoßrichtung ist klar: Der Kämmerer rät ab. Denn es sei eben gerade nicht so, dass damit jeder Neu-Ulmer Jahr für Jahr den gleichen Betrag zahlen würde: Die Stadt müsste in Abrechnungsgebiete aufgeteilt werden. „Die unterschiedlichen Größen und Nutzungen von Grundstücken bleiben nach wie vor Maßstab“, erklärte Stier. 24 Zonen müsste die Stadt demnach bilden und jeweils unterschiedlich abrechnen.
Allein in Burlafingen würden Bürger dann drei unterschiedliche Beträge zahlen, je nach Gebiet. Einzelne Bereiche wie die Meininger Allee könnten gar nicht über wiederkehrende Beiträge abgerechnet werden, heißt es in der Sitzungsvorlage. Einmalbeiträge kämen in diesen Gebieten zusätzlich obendrauf. Fazit der Verwaltung: Die neue Option sei zu aufwendig und rechtsunsicher. Sie komme nur für Gemeinden in Betracht, die noch keine Straßenausbausatzung haben.
Das Ganze abschaffen
Diese Einschätzung teilten manche Stadträte, andere wiederum wollten sie nicht gelten lassen. „Die bestehende ungünstige Regelung würde in eine noch viel ungünstigere Regelung umgewandelt“, befand Johannes Stingl (CSU). „Auch die wiederkehrenden Beiträge bringen keine Gerechtigkeit.“ Eine Doppelbelastung sei mit der CSU nicht zu machen. Mit der SPD auch nicht: „Es kann sein, dass der Anteil für die Bürger deutlich höher wird, wenn der städtische Anteil geringer wird“, warnte SPD-Stadtrat Rudolf Erne (siehe Info-Kasten). Er verwies darauf, dass der Bayerische Städtetag explizit von der Einführung abrät, wenn bislang Einmalbeiträge erhoben werden. „Es gibt nur eine Lösung, die gerecht ist, nämlich das Ganze abschaffen.“ Worüber aber freilich nicht die Kommune, sondern der Landtag zu entscheiden hat.
Zu hundert Prozent gerecht sei wohl keine Variante, sagte Christa Wanke (FDP), deren Fraktion sich immer wieder gegen die Einmalzahlungen gestellt hat. Für beide Systeme gebe es gute wie schlechte Argumente. „Im schlimmsten Fall können Ausbaubeiträge existenzgefährdend sein“, warnte Wanke. Etwa dann, wenn zeitgleich das Haus saniert werden muss. Wiederkehrende Beiträge seien gerechter: „Es spricht alles dafür.“ Thomas Mayer (CSU) hielt dagegen: Das aktuelle System funktioniere einigermaßen und reagiere auf Härten. „Es soll niemand sein Haus oder seine Wohnung verkaufen müssen.“ Die totale Abschaffung führe nur zur Erhebung an anderer Stelle, zum Beispiel über die Grunderwerbssteuer.
Grundsteuer verdreifachen?
So sieht es auch der Oberbürgermeister: „Egal wie – bezahlt wird immer von der Bürgerschaft. Die Straßen müssen gerichtet werden und irgendwoher muss das Geld kommen“, sagte Gerold Noerenberg. Die Diskussion im Ausschuss schimpfte er eine „Phantomdebatte“, die Abschaffung der Ausbaubeiträge skizzierte er in düstersten Tönen: Dann müsse die Grundsteuer mindestens verdreifacht werden. „Alle anderen Kommunen in Bayern sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es richtig ist, die Satzung zu behalten.“ Schlimm sei, dass „immer wieder suggeriert wird, der Bürger würde entlastet“.
Den Antrag der FDP, in sechs Monaten noch einmal beide Seiten dargestellt zu bekommen, lehnte der Ausschuss ab. Johannes Stingl schlug stattdessen vor, fraktionsübergreifend über das Thema zu sprechen.
Rechenbeispiel der Verwaltung
Eigenanteil Nur noch 45 Prozent (statt bis zu 80 Prozent) der Kosten würde die Stadt zahlen, würde sie wiederkehrende Beiträge erheben. Das heißt, dass mehr Geld auf Grundstücksbesitzer umgelegt würde. Beispiel Ortsdurchfahrt Finningen: Die Stadt übernimmt 573 000 Euro von 775 000 Euro. Mit wiederkehrenden Beiträgen wären es nur 350 000 Euro.