Die Corona-Krise bedroht zunehmend die Wirtschaft. Um Entlassungen vorzubeugen, setzt die Arbeitsagentur Ulm auf das Instrument der Kurzarbeit. Der Beratungsbedarf dazu sei praktisch über Nacht „explosion­sartig angestiegen“, berichtet der Chef der Arbeitsagentur Ulm, Mathias Auch: „Vor allem seit dem Wochenende laufen die Drähte heiß.“

Kurzarbeit: Nachfrage bei Kleinunternehmen bis zu Konzernen

Die Nachfragen nach Kurz­arbeit wegen schwieriger Auftragslage kommen dabei von Kleinunternehmen bis hin zum Konzern, machte Auch deutlich: „Wir haben einen exponentiellen Verlauf.“ Betroffen seien vor allem Branchen wie
  • Reise
  • Tourismus
  • Gastronomie, aber auch
  • Transport
  • Logistik
  • Messebau.
„Das geht querbeet“, sagt Mathias Auch.

Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld

Die Arbeitsagentur könne in den Gesprächen mit regionalen Firmen bereits das seit 1. März geltende Kurzarbeitergeld mit vereinfachten Zugangsregeln anbieten: Während bisher 30 Prozent der Belegschaft unterausgelastet sein musste, sind es nun lediglich 10 Prozent. Außerdem ist es für das Kurzarbeitergeld nicht mehr erforderlich, dass zuvor Arbeitszeitkonten abgebaut werden.
Die letzte Zahl zur Kurzarbeit im Einzugsgebiet der Arbeitsagentur (Ulm, Alb-Donau, Kreis Biberach) stammt von Anfang März. Zu diesem Zeitpunkt hatten 98 Betriebe für 4136 Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragt. Die Inanspruchnahme zeigt sich allerdings erst später. Mathias Auch will keine Einschätzung abgeben, wie die Kurzarbeit wegen Corona in den nächsten Wochen steigt: „Dazu wage ich keine Prognose.“

Krisenhilfe der Politik muss Liquidität sichern

Auch aus Sicht der IHK Ulm sind Kurzarbeit, Liquidität sowie Streuern und Insolvenz die wichtigsten Themen für die regionalen Firmen. Für sie geht es aus Sicht von Hauptgeschäftsführer Max-Martin Deinhard vor allem um die Frage: „Wie komme ich schnell an Geld?“ Die Krisenhilfe der Politik müsse die Liquidität schnellstmöglich sicherstellen. Vor allem bei Kleinstunternehmen und Selbstständigen falle der Umsatz „über Nacht drastisch, manchmal bis auf null“.

Auch Fristen beim Finanzamt und der IHK sind ein Thema

Mit Blick auf die Finanzämter gehe es darum, dass eine nicht fristgerechte Abgabe von Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen sowie Steuererklärungen nicht bestraft wird. Die IHK will ihrerseits einen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen leisten, indem sie die Beitragsbescheide für die Mitglieder erst zum 30. Juni versendet.
Die IHK-Häuser sind für den Publikumsverkehr und Weiterbildungen geschlossen. Dazu IHK-Präsident Jan Stefan Roell: Grundsätzlich gilt für alle – so wie wir uns aktuell analog entnetzen, sollten wir uns umfassend digital vernetzen.“