Weil seit dem 17. März neben den Schulen auch die Kindertagesstätten wegen des Coronavirus nicht mehr besucht werden können, werden Eltern für einen Monat von der Kitagebühr, den Entgelten der Schulkindbetreuung sowie der Mittagstischverpflegung befreit. Das teilt die Stadt Ulm mit.
Dies gelte für Kitas in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft sowie für die Schulkindbetreuung einschließlich Mittagstischverpflegung an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Ulm. Außerdem für die von der Stadt erhobenen Kostenbeiträge in der Kindertagespflege.
Für den Monat April werden die Beiträge nicht erhoben beziehungsweise zurückerstattet. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.