Das Urteil gegen sieben Angeklagte, die am Schwörmontag 2016 einen türkischen Imbiss im Ulmer Hafenbad attackiert hatten, ist rechtskräftig. Das hat das Landgericht Ulm in einer Mitteilung am Mittwoch bekanntgegeben.
In der knappen Mitteilung steht: „Mit Urteil vom 11.10.2018 hatte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Ulm sieben Angeklagte wegen eines ,Angriffs’ auf einen türkischen Imbiss am Schwörmontag 2016 zu teilweise zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 3 Monaten und 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Das Verfahren beanspruchte seinerzeit 31 Hauptverhandlungstage und dauerte genau ein Jahr an.“
Angriff auf Imbiss: Angeklagte hatten gegen Urteil Revision eingelegt
Wie berichtet war am 18. Juli 2016 am frühen Abend des Schwörmontags eine Gruppe Kurden auf den Schnellimbiss am Hafenbad losgestürmt. Vereinzelt waren Steine und Flaschen geflogen, wodurch nicht nur eine Scheibe und die Reklame des Geschäfts beschädigt, sondern auch zwei Kunden leicht verletzt worden waren. Juristisch geht es um Landfriedensbruch und um gefährliche Körperverletzung, weil zu dieser Zeit die Ulmer Innenstadt dicht gedrängt war.
Lag dem Angriff ein innertürkischer Konflikt zugrunde?
Hintergrund dürfte ein innertürkischer Konflikt sein. Der Betreiber des Imbisses soll mit seinem Vater der türkischen Gruppe der Osmanen angehören, die Angreifer werden den Bahoz zugeordnet, einer kurdischen Vereinigung.
Die Angeklagten hatten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 9. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof die Revisionen aller Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Ulm ist damit rechtskräftig.