Zwei Präparate werden aufgrund einer falschen Dosierung der Inhaltsstoffe als gesundheitlich bedenklich eingestuft und sollten deshalb nicht eingenommen werden. Das gab das Landratsamt Günzburg in einer Pressemitteilung bekannt. Die Arzneimittel wurden in blauen Plastikdosen mit Deckel und gelber Etikettierung (in seltenen Fällen auch mit weißer Etikettierung) an die Kunden abgegeben. Die Präparate enthalten die Wirkstoffe Procain und Roter Reisschalenextrakt.

Was sollten Kunden beachten?

Aus Sicht der Behörde ist in drei Apotheken im Raum Günzburg (s. unten) die Unbedenklichkeit und Qualität der betroffenen Präparate nicht zweifelsfrei gewährleistet. Vorsorglich solle deshalb auch von der Einnahme anderer, in den drei Apotheken hergestellten und abgegebenen Arzneimitteln abgesehen werden.
Nicht betroffen sind jedoch ausdrücklich Fertigarzneimittel, die in den betroffenen Apotheken erhältlich sind.
Kunden werden gebeten, noch vorhandene in den Apotheken selbst hergestellte Arzneimittel bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abzugeben.

Nebenwirkungen bei Überdosierung von Procain

Bei einer Überdosierung von Procain kann es zu unerwünschten Wirkungen wie Magen-Darm-Beschwerden mit Magenschmerzen, Bluthochdruck, Krämpfen, Übelkeit und Erbrechen kommen. Ebenfalls können Schwindel und Unruhe sowie allergische Reaktionen auftreten.
Treten nach der Einnahme der genannten Arzneimittel solche Beschwerden auf, sollten Betroffene den Hausarzt aufsuchen.
Betroffen sind folgende Apotheken:
  • St. Martins-Apotheke, Hauptstr. 68, 89343 Jettingen-Scheppach
  • Rathausapotheke, Weberstr. 3, 89343 Jettingen-Scheppach
  • Stauden-Apotheke, Rathausstr. 64, 86863 Langenneufnach
    Für die beiden letztgenannten kann die Abgabe der Präparate zumindest nicht ausgeschlossen werden.

Kriminalpolizei ermittelt nun gegen drei Apotheker

Die Kriminalpolizei Neu-Ulm ermittelt nun gegen zwei Apotheker und eine Apothekerin wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.
Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft Memmingen in einer Mitteilung: „Aufgrund einer Mitteilung eines Landratsamtes bei der Staatsanwaltschaft Memmingen besteht der Verdacht, dass die tatverdächtigen Apotheker aus dem südlichen Landkreis Augsburg, sowie aus dem östlichen Landkreis Günzburg über drei Apotheken in den Landkreisen, sowie über einen Online-Handel selbst hergestellte Produkte illegal und falsch beworben an ahnungslose Verbraucher verkauft haben.“
Offenbar stehen die genannten Apotheken im Verdacht, die Produkte als Nahrungsergänzungsmittel beworben zu haben. Tatsächlich fallen die Präparate jedoch unter das Arzneimittelgesetz - dafür hatten die Apotheken jedoch nicht die erforderliche Genehmigung. Auch sollen Vorschriften bei der Herstellung nicht eingehalten worden sein.
Die Staatsanwaltschaft schreibt weiter: „Bei Durchsuchungen in drei Apotheken und Privatanwesen im Juli 2019 (...) wurden größere Mengen an Ausgangssubstanzen, Verpackungsmaterialien, Endprodukte, sowie entsprechende Daten als Beweismittel sichergestellt.“

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