Grundstückseigentümer können Werbeflächen als ein eigenes Gewerbe in der Regel ungehindert betreiben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, berichtet die Stadtverwaltung Blaubeuren. Eigentlich wollte der Blaubeurer Gemeinderat 2008 mit Hilfe einer „Werbeanlagen...