Einstimmig hat der Ausschuss für Technik und Umwelt den Standort für eine Mobilfunk-Antenne im Langenauer Stadtteil Göttingen abgelehnt. Hinsichtlich der geplanten Anlage auf dem Gebäude „Pfarrgasse 5“ folgte das Gremium der Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege, das eine „erhebliche Beeinträchtigung“ der Wehrkirchen-Anlage sieht.

Eigenhöhe von 13 Metern

Wie Hans Eckle vom Bauamt des Verwaltungsverbands Langenau (VVL) erklärte, soll die Antenne mit einer Eigenhöhe von 13 Metern im Dach verankert werden; die Oberkante läge 21 Meter über Grund. Einer Bescheinigung der Bundesnetzagentur zufolge betrage der Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung 20, in vertikaler Richtung 6 Meter.
„Wir müssen auf die Gesundheit unserer Bürger achten“, sagte Ibrahim Oguz (GUL). Cornelia Wiest (FWG) argumentierte mit der Umgebungsbebauung samt Kirche, Zehntstadel, Pfarrhaus und einem Wohngebäude, das daneben stehe. Eine Antenne wäre „eine absolute Zumutung“.

Erhöhte Sensibilität

„Es passt nicht an dieser Stelle“, sagte Bürgermeister Daniel Salemi. Es gebe eine „erhöhte Sensibilität“ in der Bevölkerung, wie E-Mails an die Verwaltung zeigten. „Wir müssen uns aber die Frage stellen, was möglich ist und was nicht.“ Denn: „Die Stadt Langenau hat sich bisher erfolgreich heraus gehalten, selbst Vorschläge für Standorte zu machen.“ Salemi würde gerne daran festhalten, wenngleich es noch viele Diskussionen geben werde.
 Unterbreite die Stadt selbst Vorschläge, ergänzte der Beigeordnete Christoph Schreijäg, könne „jeder einzelne Kontroversen auslösen“. Anders als beim Thema Breitband „haben wir in diesem Bereich nicht das entsprechende Know-how“, gestand Schreijäg mit Blick auf Mobilfunk ein. „Wenn in Göttingen ein geeigneter Standort gesehen wird auf einem öffentlichen Gebäude, kann man es im Einzelfall prüfen“, sagte Schreijäg. Wohlwissend, dass eine bessere Netzabdeckung vielen wichtig ist.

VVL hat Rechtsrisiko

Daher stellte Eckle, dessen Baurechtsbehörde Genehmigungen prüfen muss, klar, dass es genügend Rechtsprechung zum Thema gebe. „Wenn Grenzwerte eingehalten werden, besteht kein weitergehender Gesundheitsschutz. Wir als VVL haben das Rechtsrisiko, nicht Sie als Stadt.“
Tatsächlich hätten Antragsteller – in dem Fall die Deutsche Funkturm GmbH – ein Baurecht, erklärte Salemi. „Jetzt kam uns zu Streich, dass der Denkmalschutz kam. Ich wüsste nicht, wie ein Rechtsstreit ausginge.“ Im konkreten Fall muss der Betreiber jetzt wohl einen neuen Standort suchen.

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