Tübingen
: Die Nazizeit war noch so nah

Das Jahr 1968 war 50 Jahre vor heute, aber nur 23 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus. Man muss sich das vergegenwärtigen, gerade in diesem Erinnerungsjahr an die Studentenbewegung.
Von
upf
Tübingen

Schwäbisches Tagblatt

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Wie sehr die kaum aufgearbeitete, viel mehr aber verdrängte Nazizeit in die damalige Gegenwart hineinreichte, geht auch aus den Dokumenten über den Tübinger „Vietnamprozess“ hervor, der im Oktober 1968 begann. Die kritischen Studenten wollten es besser machen als die meisten ihrer Eltern, die Hitler nachgelaufen waren. Und sie erlebten es als Provokation, dass ehemalige NS-Funktionäre wieder in Behörden und politischen Ämtern saßen.

Dieses Thema war jedoch von einem seltsamen Tabu umgeben. Als einer der studentischen Angeklagten auf die Nazi-Vergangenheit von Politikern wie dem damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger oder dem Tübinger Oberbürgermeister Hans Gmelin hinwies, erhielt er eine Ordnungsstrafe. Was wäre wohl gewesen, hätten die Studenten damals schon gewusst, was der Kripo-Chef Alois Gabrysch früher gemacht hatte, den sie verdächtigten, „Polizeispitzel“ auf sie anzusetzen? Erst viele Jahre später kam (nicht zuletzt durch Nachforschungen des TAGBLATT-Journalisten Hans-Joachim Lang) heraus, dass der ehemalige SS-Hauptsturmführer 1944 und 1945 im besetzten slowenischen Maribor an Todesurteilen beteiligt war.

In einer Szene des Vietnamprozesses kristallisierten sich die Widersprüche der Zeit: Als es wieder einmal laut wurde im Gerichtssaal, bemerkte einer der Schöffen, es gehe zu „wie in einer Judenschule“. Den schockierten Zuhörern hielt der Staatsanwalt entgegen, dies sei „seit jeher“ ein gebräuchlicher Ausdruck in Süddeutschland. Vor oder nach Auschwitz, das machte für ihn keinen Unterschied. Der Jura-Student Hans-Werner Köblitz, der den Prozess im Auftrag der Studentenvertretung beobachtete, verlor darüber die Fassung. Als er von Polizisten aus dem Saal befördert wurde, rief er etwas von „Nazi-Staat“. Dafür sollte er zwei Tage Haft als Ordnungsstrafe bekommen.

Köblitz hatte einen besonderen Bezug zur NS-Zeit. Sein Großvater mütterlicherseits, ein Luftwaffenoffizier, war im Widerstand und wurde 1944 von einem Militärgericht in Dresden zum Tod verurteilt und hingerichtet. Der Militärrichter war in der Bundesrepublik wieder im Justizdienst, während Köblitz’ Großmutter bis weit in die 1950er Jahre um die Rehabilitierung ihres Mannes und eine angemessene Witwenrente kämpfen musste.

Die Medien, vom SCHWÄBISCHEN TAGBLATT bis zum Hamburger „Spiegel“, dichteten sich indes eine andere Version zurecht: Köblitz habe jüdische Vorfahren, sein Großvater sei im Konzentrationslager zu Tode gefoltert worden. Wie diese Legende zustandekam, habe er nie klären können, sagt Köblitz heute am Telefon. Einer schrieb wohl vom anderen ab, niemand fragte bei ihm nach. Es machte die Geschichte emotional stimmig, verschob aber zugleich das Recht zur Empörung auf eine persönliche Betroffenheitsebene.

Der Schöffe, der den Ausdruck „Judenschule“ im nachhinein bedauerte, war wiederum auch nicht der unbelehrbare Antisemit, als der er dastand. Er, ein Rottenburger Katholik, machte geltend, dass er während der letzten Kriegswochen verfolgte Juden in seinem Haus vor der Gestapo versteckt hatte.

Jura-Student Köblitz (er wurde später Landrat in Calw) gab im Prozess eine bemerkenswerte Erklärung ab, in der er sich damit auseinandersetzte, „dass die Sprache und damit das ganze öffentliche Bewusstsein ohne Erinnerung, ohne zu begreifen, ohne Scham über den Mord an sechs Millionen Juden hinweggeht“. Die Sprache, sagte er, „will, was geschehen ist, nicht nur nicht wahrhaben, sie rechtfertigt es sogar unbewusst“. Seine Rede zeigte die Nachdenklichkeit einer neuen Erinnerungskultur. Sie konnte erst mit einer Generation beginnen, die frei war von Nazi-Verstrickungen. Die Ordnungsstrafe wurde ihm erlassen.