Am kommenden Mittwoch beginnt vor dem Landgericht Ulm das Berufungsverfahren gegen den Landwirt aus Merklingen, der wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz im März 2019 vom Amtsgericht Ulm zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt wurde – der Höchststrafe. Richter Oliver Chama sprach damals in der Urteilsbegründung von einer über Monate dauernden „Massentierhölle“ statt Massentierhaltung in den Schweineställen. Das Urteil fand deutschlandweit Beachtung, weil erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Gericht einen Beschuldigten wegen Tierquälerei in der Massentierhaltung zu einer Freiheitsstrafe verurteilte. Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagte jedoch haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Ställe für Profit überbelegt
Der Angeklagte hatte im Verfahren ein Geständnis abgelegt. Die Todesrate unter den Schweinen war nach Ansicht des Gerichts über Jahre extrem hoch, die Ställe zur Gewinnmaximierung massiv überbelegt. Einen zweiten Stall soll der Landwirt Behörden und Kontrolleuren jahrelang verschwiegen haben. Eine „dramatisch hohe Anzahl“ der Schweine erlitten laut Richter Chama Schmerzen, es soll zu Kannibalismus gekommen sein.
Die „Soko“ Tierschutz ruft zu Beginn der Berufungsverhandlung zu einer Demonstration in Ulm auf. Die Organisation hatte die Zustände in dem Stall bei Merklingen aufgedeckt und angezeigt. Aufnahmen aus den Ställen sollen zeigen, wie der Landwirt zwei Schweine mit einem Holzhammer erschlug. „Soko“-Gründer Friedrich Mülln war in dem Verfahren als Zeuge aufgetreten und hatte ausgesagt, solch schlimme Zustände bislang in keinem anderen Mastbetrieb gesehen zu haben.
Info Für die Berufung sind zwei Verhandlungstage anberaumt, 5. und 19. Februar. Beginn 8.30 Uhr im Saal 126.