Der Volleyball-Landesverband Württemberg hat die Eckpunkte für die nächste Runde festgelegt. Die Saison 2020/21 beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni 2021. Der erste Spieltag ist am 3. und 4. Oktober, für die Herren-Oberliga schon eine Woche früher. Der 12. und letzte Spieltag ist für den 27. und 28. März angesetzt. Die Relegation ist für den 17. und 18. April vorgesehen.
Die Einteilung der Staffeln ist weitgehend abgeschlossen. Was auffällt: Erstmals seit vielen Jahren ist der TSV Gaildorf mit keiner Mannschaft mehr vertreten. Musste zunächst das über Jahre hinweg erfolgreiche Herrenteam die Segel streichen, dem die Mixed-Teams etwas später folgten, so sind jetzt auch die Damen nicht mehr dabei.
Wie viele andere Verbände wurde auch beim Volleyball die vergangene Saison vorzeitig abgebrochen. Über die Platzierung in der Tabelle wurde mithilfe einer Quotienten-Regelung entschieden (Punkte im Verhältnis zu ausgetragenen Spielen). Jeweils einen Quotienten von 2,15 hatten in der Landesliga Nord die Herren des SSV Geißenhardt und des TSV Schmiden. Am Ende durften beide aufsteigen. Dort haben es beide aber nun mit dem VfB Friedrichshafen II zu tun. Das Nachwuchsteam „Volley Young Stars“ des deutschen Rekordmeisters stieg freiwillig von der 3. Liga (die Regionalliga überspringend) in die Oberliga ab.
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Neun Teams umfasst die Bezirksliga Ost der Damen. Dort hat es der SV Frickenhofen, Tabellendritter der vergangenen Saison (mit einem Quotienten von 2,07), mit drei neuen Teams zu tun. Aus der Landesliga kommt die SG MADS Ostalb, aus der Bezirksliga West der TSV Wernau und als Aufsteiger die TG Reichenbach. Der SV Esslingen (2,57) ist als Meister in die Landesliga aufgestiegen. Der Vizemeister Fellbach II (2,43) ist weiter dabei, wie auch der Tabellenvierte TV Heuchlingen (2,00).

Bekannte Gegner

In der B-Klasse 4 Ost ist sogar der Meister wieder am Start. Der DJK Gmünd IV (2,79) blieb der Liga treu. Dafür durfte der Vizemeister SC Unterschneidheim (2,77) in die A-Klasse aufsteigen. Von dort kam der TSV Westhausen. Abgesehen von diesem „Neuling“ haben es die Damen II des SV Frickenhofen mit den ihnen schon bekannten Gegnern zu tun.
Dagegen ist in der A-Klasse 2 Nord der Damen fast die halbe Liga neu: Untermünkheim und Bad Mergentheim II, in der vergangenen Saison noch Ligakonkurrenten des TSV Gaildorf, schafften den Aufstieg. Dazu kommen noch zwei Absteiger aus der Bezirksliga. Weiterhin dabei ist der Vorletzte TV Niederstetten II. Mit einem Quotienten von 0,50 war die Truppe um 0,06 besser als die dritte Mannschaft des TV Niederstetten. Die musste in die B2 Nord absteigen. In der Staffel traten in der vergangenen Saison auch die Gaildorferinnen an.
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Ebenfalls nicht mehr dabei sind die Spvgg Möckmühl II und der SSV Geißelhardt II. Beide Teams wurden abgemeldet. So sind drei Mannschaften nicht mehr dabei. Dazu kommt, dass den vier Aufsteigern nur drei „Neulinge“ gegenüberstehen: zwei Absteiger aus den B-Klassen Nord und der neu gemeldete TSV Münchingen. So sinkt die Zahl der Vereine in den beiden B-Klassen Nord von zuletzt 15 auf nunmehr 12. Im Gegensatz dazu zeigt sich der Bezirk Ost sehr stabil. Dort treten in der neuen Saison auf vier B-Klassen verteilt insgesamt 35 Mannschaften an.
Ob und wann freilich gespielt werden kann, ist offen. Schon das Training kann – entsprechend der Verordnung über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sowie des Ministeriums für Soziales und Integration – nur unter Auflagen ausgeübt werden. Diese Regelung gilt seit dem 2. Juni.
Doch der Volleyball-Landesverband Württemberg meint: „Unter den aktuell geltenden Regelungen wollen wir euch das Training in der Halle noch nicht empfehlen.“ Und der Verband liefert auf seiner Homepage auch gleich die Begründung nach: weil die Anzahl der Teilnehmer für ein Volleyballtraining in einer normalen Halle beschränkt ist. Ein Volleyballfeld misst 162 Quadratmeter, bei 40 Quadratmeter pro Person sind das gerade vier Spieler. Zudem  seien noch andere Anforderungen zu erfüllen (siehe unten). „Der Aufwand dafür ist, im Verhältnis zu den Personen, die trainieren können, sehr hoch“, schreibt der Verband. Sollten sich Vereine „dennoch dazu entscheiden, dann geschieht das auf eigenes Risiko“.

Zuschüsse und Trainingsregeln in Corona-Zeiten

Soforthilfe: Das Land stellt 11,635 Mio. Euro gemeinnützigen Sportvereinen zur Verfügung, um durch die Corona-Pandemie entstandene existenzgefährdende Liquiditätsengpässe zu überbrücken – ­­
d. h. wenn die Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis Jahresende zu decken. Die Höhe der Soforthilfe für WLSB-Mitgliedsverbände beträgt ein Euro je Mitglied.
Auflage 1: Es muss einen Corona-Beauftragten geben, der alle Sportler und Trainer auf die Einhaltung der folgenden Regeln hinweist und diese prüft.
Auflage 2: Der Zugang zu den Trainingsstätten muss so beschränkt sein, dass die Personenzahl nicht überschritten werden kann. Die Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften (Klimaanlagen sind nach Möglichkeit auszuschalten).
Auflage 3: In jedem Hallendrittel dürfen sich maximal 10 Personen (einschl. Trainer) aufhalten. Jeder Person muss mindestens 40 m2 an Fläche zur Verfügung stehen. Die Hallendrittel müssen durch einen Trennvorhang oder Markierungen getrennt sein.
Auflage 4: Für jede Trainingsstätte müssen die Spieler, Trainer und Trainingseinheiten dokumentiert werden.
Auflage 5: Alle Teilnehmer halten mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander. Ein Training, in dem ein direkter Kontakt erforderlich/möglich ist, ist untersagt.
Auflage 6: Vor jedem Training ist die absolute Symptomfreiheit der Teilnehmer sowie das Kontaktrisiko von der jeweils für das Training verantwortlichen Person zu kontrollieren.

(Auszug der Vorgaben)