An die frische Luft ging es für die Mitglieder des Technischen Ausschusses zu Beginn der jüngsten Sitzung. „Vor-Ort-Termin Gottlieb-Rau-Straße 12“ lautete Tagesordnungspunkt 1. Also fand man sich an jener Adresse ein, um sich ein Bauwerk aus der Nähe anzuschauen – genau genommen: eine Stützmauer.
Diese Mauer wird an besagter Anschrift benötigt, um das dahinter erhöht liegende Gelände zu stabilisieren. Dort befindet sich ein Haus mit einem ausladenden Gartenstück. Nun droht das Haus zwar nicht abzurutschen. Im Garten gibt es aber sichtbare Absetzbewegungen des Grundes. Die Stützmauer besteht aus Holzpalisaden, die marode sind und dem Druck nicht mehr richtig standhalten können.
Es braucht eine Befreiung
Nun sollen zur Stabilisierung zwei zusätzliche Stützmauern auf der West- und auf der Südseite angebracht werden. In Höhe und Länge sollen sie an die bestehenden Palisaden und ans Geländeniveau angepasst werden.
Doch die Sache hat einen Haken: Nach dem Bebauungsplan „Ob der Steige II“ sind Aufschüttungen und Abgrabungen über 50 Zentimeter Höhe sowie Terrassen, Pergolen und Stützmauern genehmigungspflichtig. Es ist deshalb eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. Die Stützmauern waren bereits Thema in der Sitzung des Technischen Ausschusses Ende Juli. Damals hatte man sich vertagt. Um sich nun einen Eindruck vom Gelände und den Erfordernissen machen zu können, traf sich der Ausschuss vor Ort.
Am Ende brachte der Termin das allseits gewünschte Ergebnis: Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen zu der notwendigen Befreiung vom Bebauungsplan erteilt.