Knapp 1,38 Millionen Euro Vergnügungssteuer flossen 2017 in die Kasse der Stadt Schwäbisch Hall. Das sind rund 100.000 Euro mehr als im Vorjahr und gegenüber 2013 ein Zuwachs von deutlich über einer halben Million. Den Löwenanteil des warmen Geldregens generieren die sieben Spielhallen, die auf städtischer Gemarkung siedeln.
Was wie ein ordentlicher Gewinn aussieht, hält Wolfgang Amendt, Direktor des Haller Amtsgerichts, jedoch für eine einzige, große Mogelpackung. Die Schäden, die der Allgemeinheit durch straffällig gewordene Spielsüchtige entstünden, sowie die Ausgaben der Sozialkassen für die aufwändige, therapeutische Behandlung der Betroffenen würden die Steuereinnahmen um ein Vielfaches übersteigen.

Nährboden für labile Menschen

„Spielhallen sind asoziale Einrichtungen, die außer ihren Besitzern niemandem nützen“, findet der Richter überdeutliche Worte. Was die dunklen Räume voll blinkender Automaten anrichten, hat er in seiner langen Berufspraxis oft genug erlebt: „Das ist ein Nährboden, auf dem labile, junge Leute sehr schnell aus der Bahn geworfen werden, in zweifelhafte Gesellschaft geraten, Schulden anhäufen, und dann kommt die ganze Folgekriminalität.“
Die personell meist dünn besetzten und zu nächtlicher Stunde geöffneten Casinos seien für Überfälle geeignet, es würden betrügerische Handelsplattformen im Internet eröffnet, Einbrüche verübt, Freunde und Familienangehörige bestohlen.
Der Chef einer Drogendealerbande aus der Haller Region habe die Not von Spielsüchtigen gezielt genutzt, indem er ihnen höhere Summen lieh, die sie nicht zurückzahlen konnten. Als Wiedergutmachung nahm er sie für seine Machenschaften in die Pflicht. Vor Gericht dürfen die Täter nicht mit mildernden Umständen rechnen: „Das Strafrecht setzt die Spielsucht nicht mit einer Betäubungsmittelsucht gleich, die Voraussetzung für eine verminderte Schuld sein kann“, betont Amendt.

Druck aus der Bevölkerung

Vom Gesetzgeber wünscht er sich eine erheblich restriktivere Haltung gegen die Spielhallenbesitzer. Ansonsten würden Genehmigungen nur verweigert, wenn es aus der Bevölkerung Druck gebe und Gemeinderäte ihr Veto einlegten: „Aber wenn die Verwaltung es kann, macht sie es.“ Das Argument, bei einem Verbot der offiziellen Spielhallen drohe das Abtauchen in den Untergrund, lässt Jurist Wolfgang Amendt nicht gelten: „Das würde bedeuten, dass wir alles schleifen lassen müssen.“
Laut Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung spielen bundesweit 600.000 Menschen krankhaft. Allein in Baden-Württemberg sind laut einer Studie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit Mannheim 30.000 Personen betroffen. Rund 40 Spielsüchtige hätten sich im vergangenen Jahr bei den zwei kommunalen Suchtberatungen gemeldet, sagt Herbert Obermann von der Psychosozialen ­Beratungsstelle Schwäbisch Hall, die Dunkelziffer liege sicherlich höher. Mit den sozialen Auf­fälligkeiten gehe es Mitte 20 los. Der Impuls auszusteigen, zeige sich dann meist im Alter ­zwischen 30 und 40 Jahren.
„Wir ­haben den Typus, der durch schwierige ­Familienverhältnisse vorbelastet ist, doch eine relativ große Gruppe sind Gutverdiener und ­Unternehmer, die den hohen Geldverbrauch recht lange überbrücken können.“ Frauen seien deutlich seltener vertreten als Männer. Als Auslöser erlebt der kommunale Suchtbeauftragte Langeweile, Unzufriedenheit, Einsamkeit sowie die Hoffnung auf den „ganz großen“ Gewinn. „Leistungsorientierte“ Füh­rungskräfte treibe häufig das Verlangen nach Herausforderungen und starken Reizen in die schummrige Welt der bunten Automaten.
Über die Höhe der jeweils angehäuften Schulden haben seine Mitarbeiter eine interne, nicht repräsentative Statistik aufgestellt: „Man kann an das Lebensalter drei Nullen dranhängen, dann hat man den Minuskontostand.“

Therapien wenig erfolgreich

Wenig Erfolgsaussichten verspräche die Therapie bei Süchtigen, die nicht aus eigenem Antrieb kämen, sondern von ihrer Familie oder gerichtlichen Auflagen dazu gezwungen würden. Und das sei leider die überwiegende Zahl.
Den Bemühungen der Therapeuten stünden zudem die psychologisch immer raffiniertere Gestaltung der Automaten mit schneller Spielabfolge, ermutigenden Fast-Gewinnen und ausgefeilten Ton,- Farb- und Lichteffekten gegenüber: „Da kommen wir uns schon manchmal vor wie Don Quichotte im Kampf gegen die Windmühlen.“
Mitleid zeigt die Stadt bisher allerdings nur gegenüber den Spielhallenbesitzern, deren Betriebe gemäß Landesglücksspielgesetz bereits 2017 hätten schließen müssen, da sie den festgeschriebenen Mindestabstand von 500 Metern zueinander nicht erfüllen. Diese dürfen in Schwäbisch Hall dank Härtefallregelungen zunächst bis 2021 weitermachen wie bisher.

Info Am Mittwoch, 26. September, ist der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht. Auch in Schwäbisch Hall sind Fachkräfte der Psychosozialen Beratungsstelle des Diakonieverbandes und der Jugend-Sucht-Beratungsstelle des Landkreises mit einem Infostand am Grasmarkt in der Fußgängerzone (Neue Straße, Ecke Schwatzbühlgasse) präsent. Sie wollen mit Gesprächen und Infomaterial aufklären und helfen.

Wie stehen die Chancen auf den großen Gewinn?

Die Antworten auf diese Frage fallen eher schwammig aus. In den deutschen Spielhallen sei der maximale Verlust auf 60 Euro, der maximale Gewinn auf 400 Euro pro Stunde reduziert worden, teilt das Bundesinnenministerium auf Anfrage mit. Am Veranstaltungsort sei der Gewinnplan deutlich sichtbar anzubringen, heißt es beim Regierungspräsidium Stuttgart. Wir wollten von den Haller Spielcasinobesitzern wissen, wie hoch die realen Gewinnchancen an ihren Automaten sind. Im Flipp Inn am Haalplatz können laut Auskunft von Inhaber Peter Schmid pro Stunde höchstens 500 Euro gewonnen und 80 Euro verloren werden, in der Praxis betrage der Stundenverlust in seinen Einrichtungen durchschnittlich 11 Euro. Schmid weist kritisch darauf hin, dass man an den optisch identischen Automaten in den staatlichen Spielbanken dagegen 50 000 Euro in „drei Sekunden“ verlieren könne. Die Gewinnchance liege in seinen Spielhallen bei etwa 1:4, die durchschnittliche Gewinnausschüttung betrage knapp 80 Prozent. Wie das Glücksspielreferat der Uni Hohenheim errechnet habe, dürfe sich die Ausschüttung zwischen 65 und 89 Prozent bewegen. Simon Obermeier vom Bingener Unternehmen Löwen-Entertainment, das die Admiral-Spielhalle in der Einkornstraße betreibt, nennt lediglich dieselben Zahlen wie das Bundesinnenministerium. Ralf Gürsch, Geschäftsführer in der Spielothek Master’s Play in der Daimlerstraße, beschränkt sich auf die Bezifferung einer durchschnittlichen Ausschüttungsquote von 85 Prozent. Auf zwei weitere Anfragen gab es keine Reaktion, in zwei Fällen konnten über die Postanschrift hinaus keine Kontaktdaten ermittelt werden. Das Wettbüro in der Suhlengasse wurde wegen des abweichenden Geschäftsmodells nicht miteinbezogen. cito