Vor einem Monat teilte die Haller Staatsanwaltschaft mit: Die Ermittlungen zum Raubüberfall auf den Mainhardter Netto-Markt vom 17. Juni 2016 sind eingestellt. Die 25-köpfige Sonderkommission ist aufgelöst. Auch der Aufruf der Haller Kripo in der ZDF-Sendung „XY. . . ungelöst“ war vergeblich.
Der 34-jährige, aus Kasachstan stammende B., der sich jetzt vor dem Haller Amtsgericht verantworten musste, gehörte zu den Tatverdächtigen des Mainhardter Überfalls. Für den 17. Juni letzten Jahres aber hat er ein Alibi. Zum Zeitpunkt, als der Nettomarkt zu brennen begann, saß er in einer geschlossenen Abteilung der Weinsberger Klinik „Am Weissenhof“. So sagen es die Drogentherapeuten, die ihn dort wegen seiner Heroinsucht behandelt haben.
Schon lange aber weiß die Polizei: B. könnte sechseinhalb Wochen vor dem ungeklärten
Raubüberfall versucht haben, in genau diesen Netto-Markt einzubrechen. Laut Anklage wollte er in der Nacht zum 3. Mai 2016 über das Dach in das Innere des Marktes gelangen. Ziegel wurden entfernt und Teile der Zwischendecke beschädigt. Der Versuch misslang, weil die Alarmanlage ansprang. B. kann der Täter gewesen sein. Er war nämlich im Mai 2016 nicht hinter Klinik-Mauern. Er lebte in einer offenen Einrichtung für Drogenkranke in Neckarsulm. Ohne Erlaubnis war er dort in der Nacht vom 2. auf 3. Mai verschwunden.
Raubüberfall versucht haben, in genau diesen Netto-Markt einzubrechen. Laut Anklage wollte er in der Nacht zum 3. Mai 2016 über das Dach in das Innere des Marktes gelangen. Ziegel wurden entfernt und Teile der Zwischendecke beschädigt. Der Versuch misslang, weil die Alarmanlage ansprang. B. kann der Täter gewesen sein. Er war nämlich im Mai 2016 nicht hinter Klinik-Mauern. Er lebte in einer offenen Einrichtung für Drogenkranke in Neckarsulm. Ohne Erlaubnis war er dort in der Nacht vom 2. auf 3. Mai verschwunden.
Verdächtige Glasplatte
Als Beweis für die Anklage dient der Staatsanwaltschaft eine Glasplatte. Ein Handwerker fand sie bei der Reparatur des Daches nach dem versuchten Einbruch. Das Glas war mit Klebeband umwickelt und mit einer Nylonkordel versehen. Wenn man eine derartige Platte vorsichtig vor einem Bewegungsmelder herunterlässt, kann man ihn außer Funktion setzen. Jeder könne das im Internet nachlesen, sagt der als Zeuge angehörte Kriminalbeamte (54), der das Fundstück zum Stuttgarter Landeskriminalamt (LKA) einschickte.
Die Überprüfung hat ergeben: Auf dem Glas ist mehrfach der DNA-Abdruck des Angeklagten B. zu finden. Der Treffer sei eindeutig, erklärt eine Sachverständige (32) des LKA vor Gericht. Aber sie sagt auch: Es sei nur eine „Mischspur“. Das heißt: Es finden sich DNA-Spuren von weiteren Menschen auf dem Glas. Theoretisch kann ein anderer Täter dieses Utensil beim Abstieg vom Dach in den Netto-Markt eingesetzt haben. B. will vom versuchten Einbruch in der Nacht zum 3. Mai 2016 nichts wissen. Er sei, sagt er, am Abend zuvor zusammen mit seinem Cousin in dessen silbernem Mercedes zu seiner Mutter nach Bad Hersfeld gefahren. Ein Geburtstagsbesuch, den er endlich wieder habe machen können. Im Juni 2011 hatte ihn das Heilbronner Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt. Später erhöhte das Landgericht Fulda die Strafe auf neun Jahre. Wegen seiner Drogensucht kam er schnell in eine gesicherte Abteilung des Klinikums Weinsberg und war im Frühjahr 2016 vorübergehend in der offenen Therapie-Einrichtung in Neckarsulm untergebracht.
Fluchtwagen in Brand gesetzt
Richter Jens Brunkhorst zitiert die Vorstrafen. Im Jahr 2009 überfiel B. zusammen mit einem Komplizen in der Hohenloher Region serienweise Supermärkte. Das Duo war mit Schreckschusspistolen und Elektroschocker unterwegs, kam mehrfach über das Dach in die Märkte und fesselte weibliche Angestellte. Ihre
Fluchtautos setzten sie später in Brand.
Fluchtautos setzten sie später in Brand.
Für Staatsanwältin Dr. Christine Feltes steht fest: B. ist in jener Mai-Nacht auf das Dach des Mainhardter Marktes geklettert und geflohen. Seine DNA auf der liegengebliebenen Glasplatte sei Beweis genug. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Anders Rechtsanwalt Frank Gangl: „Er sagt, er war‘s nicht!“ Im Übrigen, erwähnt Gangl, seien schon „überwiegende Teile der Familie wegen ähnlicher Taten verurteilt“. Tatsächlich hat B. vier Brüder – mindestens einer ist so kriminell wie er. Das Urteil entspricht dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Richter Brunkhorst spricht B. vom Vorwurf des versuchten Einbruchdiebstahls frei. Noch im Gerichtssaal legt Staatsanwältin Feltes Berufung ein.
Ex-Marktleiterin geladen
Als Zeugin war die ehemalige Netto-Marktleiterin (44) geladen, die bei dem späteren schweren Raubüberfall von zwei dunkel maskierten Männern eingesperrt wurde und Qualen durchlitt. Sie musste ihre Arbeit aufgeben und grübelt bis heute, wer die beiden Täter waren. Von den Ermittlern der ehemaligen Sonderkommission war außer dem erwähnten Spurenspezialisten, der sich zur Funktion der Glasplatte äußerte, im Gerichtssaal niemand zu sehen. Weil der Beamte aber erst spät als Zeuge in den Saal gerufen wurde, verpasste er einen großen Teil der Verhandlung.