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Brandstiftung in Gaildorf: Mit Feuerzeug und Spiritus vor fremder Tür
Das Haller Amtsgericht verurteilt eine 57-Jährige aus Gaildorf zu einer Bewährungsstrafe. Die Frau spricht von einer „Verzweiflungstat“.
Am Ende atmet die angeklagte 57-jährige Brandstifterin im Haller Amtsgericht hörbar auf. Sie wird zwar verurteilt, kommt aber nicht ins Gefängnis. So glimpflich wie der Brand, den sie in einem Gaildorfer Mehrfamilienhaus legte, verlaufen ist, so glimpflich ist jetzt auch das Urteil des Schöffeng...
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