Nachdem in den letzten Jahren kein bakterieller Feuerbrand bekannt war, ist er dieses Jahr wieder im Rems-Murr-Kreis angekommen. Vor mehr als 30 Jahren verursachte diese Krankheit verheerende Schäden für Obsterzeuger und Stücklesbesitzer. Alle Erwerbsobstbauern, Hausgärtner und Stücklesbesitzer sind nun aufgefordert, vorsorglich ihre Bäume auf einen möglichen Befall zu kontrollieren. Nur laufende Kontrollen verhindern, dass eine größere Feuerbrandepidemie entsteht, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Vom Feuerbrand befallen werden in der Regel: Apfel-, Birnen- und Quittenbäume bei den Obstgehölzen sowie Weißdorn, Feuerdorn, Rotdorn, alle Cotoneaster-Arten, Mehlbeere, Eberesche und Zierquitte bei den Ziergehölzen. Steinobstbäume, dazu gehören Zwetschgen-, Pfirsich- oder Kirschbäume, werden nicht befallen.
Sofern ein wieder erwachter Altbefall oder eine Neuinfektion festgestellt wurde, muss das gesunde Holz unmittelbar danach um 25 Zentimeter zurückgeschnitten und das Schnittgut umgehend vernichtet werden. Das erfolgt am besten durch Verbrennen an Ort und Stelle.

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