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Amtsgericht Hall verurteilt Hartz-IV-Bezieher: 40-Jähriger betrügt Jobcenter um 5717 Euro
Nochmal am Knast vorbeigekommen: Das Haller Amtsgericht verurteilt einen vorbestraften 40-Jährigen wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe.
Weil er einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beim Haller Jobcenter bewusst falsch ausfüllte, hat ein Kreisbewohner mehr als 5700 Euro erschwindelt. Das Haller Amtsgericht quittiert den Betrug mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten.
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