Wie das Schwäbische Tagblatt berichtete, starb Mitte Juli ein Dreijähriger aus Großbettlingen an den Folgen eines Eingriffs in der Tübinger HNO-Klinik.
Nun fand eine außergerichtliche Einigung statt. Demnach muss die Uniklinik Tübingen der Familie 62.000 Euro zahlen.