In Tübingen ist das „Tübinger Tagesticket“ als Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest Zugangsvoraussetzung für zahlreiche Betriebe. An mehreren Stellen in der Stadt können die Menschen seit Montag, den 15.03.21, kostenlose Tests machen, das Ergebnis wird im Tübinger Tagesticket bescheinigt. Grundlage von Schnelltest-Pflicht und Modellstadt ist die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung, die Oberbürgermeister Boris Palmer unterzeichnet hat.

Was ist das Tübinger Tagesticket?

● Das Tübinger Tagesticket bescheinigt, dass die Besitzerin oder der Besitzer dieses Nachweises am selben Tag einen Corona-Schnelltest durchgeführt hat und dass das Ergebnis negativ war.
● Die Person ist am Tag des Tests mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend.

Wo gilt die Testpflicht?

● In allen Gaststätten und Kultureinrichtungen im gesamten Stadtgebiet, die jetzt zusätzlich öffnen dürfen.
● Im Einzelhandel gilt die Testpflicht nur in der Tübinger Innenstadt.
● Die Testpflicht gilt nur für die Betriebe, die wieder schließen müssten, wenn die Tübinger Inzidenz über 50 steigt, wie Bekleidungsgeschäfte oder Haushaltswaren.
● Testpflicht gilt nicht in den Geschäften, die auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen, wiw Lebensmittelmärkte, Drogeriemärkte oder Buchhandlungen.


Wie und wo wird getestet?

Bei den Tests handelt es sich um Antigen-Schnelltests. Die dort eingesetzten nasalen Schnelltests sind schmerzfrei und kostenlos. Folgend die Teststationen:
● Marktplatz (auch Sonntag)
● Karlstraße (Zinser)
● Uhlandbad
● Kulturhalle
● Haagtor
● Neckarbrücke (Bürger- und Verkehrsverein)
● Poststraße (Nähe Hauptbahnhof)
● Kelter

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:30 bis 19 Uhr
Samstags: 9:30 Uhr bis 16 Uhr, Kulturhalle und Karlstraße: Spätöffnung bis 18 Uhr
Sonntag: 11 bis 16 Uhr, Nur Marktplatz

Gelten andere Schnelltests auch?

● Wer über einen personalisierten tagesaktuellen Schnelltest-Nachweis verfügt, der von einem Arbeitgeber, einer Schule außerhalb Tübingens, einer Ärztin/einem Arzt oder einer Apotheke ausgestellt wurde, kann diesen an einer Teststation ohne Wartezeit in ein Tübinger Tagesticket umwandeln, ohne sich erneut testen zu lassen.

Wie wird kontrolliert?

● Die Betriebe müssen sich das Tagesticket vor dem Verkauf vorlegen lassen.
● Der städtische Vollzugsdienst kann Personen überprüfen.


Regeln für Gaststätten?

● Zusätzlich zum Außer-Haus-Verkauf, Abhol- und Lieferdiensten dürfen im ganzen Tübinger Stadtgebiet Schank- und Speisewirtschaften die Außengastronomie für den Publikumsverkehr öffnen.