Der Gemeinderat hat einen Antrag der AfD abgeschmettert, zur Verfassungsbeschwerde der Stadt in Sachen Stadtkreisgründung einen Bürgerentscheid durchzuführen. Der beantragte Bürgerentscheid sei gar nicht zulässig, hieß es seitens der Verwaltung, weil es sich um ein anhängiges Beschwerdeverfahren handle.

„Entscheidung zu Fall bringen“

Die anderen Fraktionen im Gemeinderat sowie die Linke Liste, die keinen Fraktionsstatus hat, stimmten aber ohnehin einem Bürgerentscheid nicht zu, wie in der anschließenden Diskussion und Abstimmung deutlich wurde. Karsten Amann (Grüne) warf der AfD vor, sie wolle die Entscheidung des Gemeinderats vom Dezember 2018, Verfassungsbeschwerde einzulegen, zu Fall bringen. Die AfD versuche, die Mechanismen des Rechtsstaates abzustellen. „Wir lehnen den Antrag schon wegen des Geistes, der dahinter steht, ab.“ Gabriele Gaiser (CDU) sagte, sie habe zwar einst massiv gegen die Auskreisung und die Stadtkreisgründung gekämpft, allerdings respektiere sie die Entscheidung des Gemeinderats. Helmut Treutlein (SPD) war der Ansicht, es gehe jetzt darum, die Entscheidung des Gerichts abzuwarten, und nicht „massiv Stimmung zu machen“. Hagen Kluck (FDP) warf der AfD vor, sie belästige das Gremium mit solch einem Antrag.

„Frage nach den Kosten“

AfD-Fraktionsvorsitzender Hansjörg Schrade argumentierte, keiner wisse, wie das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ausgehe. Schon der Landtag habe sich schwer getan, letztlich dann gegen eine Auskreisung gestimmt. „Welche Blamage wäre es, wenn Reutlingen auch bei der Verfassungsbeschwerde unterliegt. Und dann müsste man auch die Frage nach den Kosten stellen.“

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