Der Vorstand der Bruderhaus-Diakonie unterstützt die Forderung der Diakonie Württemberg nach einem wirkungsvollen Impfschutz, der insbesondere vulnerable Gruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen kann. „Mit einer rein einrichtungsspezifischen Impfpflicht wälzt man die Verantwortung, Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen, ausschließlich auf das Personal in Pflegeeinrichtungen ab“, erläutert Dr. Tobias Staib, Fachlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Bruderhaus-Diakonie.

Mobile Impfteams und Impfkampagne gefordert

Eine einrichtungsspezifische Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen sei ohne eine allgemeine Impfpflicht nicht wirksam genug. Täglich kämen Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen, was grundsätzlich positiv sei. Doch unterliegen Gäste in Seniorenzentren bisher keiner Impfpflicht gegen das Coronavirus. Auch wünsche man sich ab September eine erneute Impfkampagne für vulnerable Gruppen – mit einem angepassten Impfstoff samt mobiler Impfteams in Einrichtungen.

„Einrichtungsspezifische Impfpflicht nicht verlängern“

Eine Herausforderung, die mit der vom Gesetzgeber verordneten einrichtungsspezifischen Impfpflicht einhergehe, sei die Personalgewinnung, erklärt der Fachliche Vorstand. „Wenn wir nicht nachbesetzen können, weil sich potenzielle Arbeitskräfte nicht zu einer Impfung gegen das Coronavirus verpflichten lassen wollen, können wir die Versorgungskapazitäten ambulant wie stationär nicht sicherstellen. Wir sind auf Menschen angewiesen, die eine sinnstiftende Arbeit leisten möchten. Deshalb fordern wir, dass die rein einrichtungsspezifische Impfpflicht nicht verlängert wird“, betont Staib.
Eine weitere Forderung ist, die zu erwartenden coronabedingten Mehrkosten mit einem erneuten Rettungsschirm für die Pflege zu kompensieren. Bezugnehmend auf das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung sei man jedoch erleichtert, dass Einrichtungen und Schulen geöffnet bleiben dürfen.