Es ist eine juristische Niederlage, die sich wie ein Sieg anfühlt. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern in Leipzig die Revision von Land und Stadt Reutlingen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg zurückgewiesen. Damit ist das Land verpflichtet, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben. Allerdings haben die Bundesrichter aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darauf verzichtet, Fahrverbote zwingend vorzuschreiben. Damit sind Stadt und Land mit einem blauen Auge davongekommen.
Aufatmen für Dieselfahrer
Es ist schwierig zu sagen, inwiefern die von der Stadt in den vergangenen Monaten und Jahren unternommenen Anstrengungen oder auch der Appell von OB Thomas Keck die Entscheidung beeinflusst haben. Eines ist jedenfalls klar: Wer einen Diesel fährt, kann vorerst einmal aufatmen.