Der Landtag hat am Donnerstag, 19. März, in einer Sondersitzung beschlossen, dass die Landesregierung Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen aufnehmen darf. Zusätzlich stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken bereit.
Die grüngeführte Landesregierung nimmt insbesondere kleinere Unternehmen und Selbstständige in den Blick, die durch unterbrochene Lieferketten, Produktionsstillstand, Quarantänemaßnahmen und Nachfrageausfälle in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Liquiditätsengpässe kommen.

Corona-Epidemie als Naturkatastrophe bewertet

„Wir haben die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet. Das gibt uns die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen und jetzt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise frühzeitig abzufedern. Mit dem im Soforthilfeprogramm enthaltenen Härtefallfonds können Selbständige und kleine Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, schnell und unbürokratisch einen Direktzuschuss erhalten“, so der Grüne Landtagsabgeordnete Thomas Poreski. „Gerade bei uns in Reutlingen und der Umgebung und der Region gibt es viele Selbstständige, Kulturschaffende sowie kleine Unternehmen denen durch die Coronakrise ihre Einnahmen wegbrechen. Insbesondere in den kulturellen und sozialen Branchen dürften oder könnten oftmals keine Rücklagen gebildet werden. Sie müssen jetzt unkompliziert ihre laufenden Kosten abdecken können, denn für sie kommen Kredite über die Hausbank oftmals zu spät. Deshalb haben wir den Weg freigemacht für Hilfen, die den dringenden und kurzfristigen Finanzbedarf abdecken.“

Darlehensprogramme werden als schnelle Liquiditätshilfe angepasst

Darüber hinaus werden für alle Unternehmen die bereits bestehenden Darlehensprogramme als schnelle Liquiditätshilfe angepasst, die Bürgschaftsquote erhöht und ein Beteiligungsfonds eingerichtet. „Diese Maßnahmen werden in Abstimmung und Ergänzung mit den Bundesprogrammen schnell und zielgerichtet wirken“, so MdL Poreski. „Wir lassen mit dem Sofortprogramm niemanden alleine und wir helfen denen, die durch die Coronakrise in eine Existenzkrise kommen.“

Schnellstmögliche Umsetzung

Die Umsetzung der Maßnahme soll dabei schnellstmöglich erfolgen. Da es sich um verschiedene Maßnahmen handelt und die Bedarfe der Betroffenen auch ganz unterschiedlich sind, können sich die Betroffenen über diese drei Webseiten darüber informieren, was für ihren speziellen Bedarf wichtig ist:
  1. Auf der Webseite des Staatsministeriums BW, hier gibt es eine Info-Seite zu Corona:
  2. Auf der Webseite des Sozialministeriums:
  3. Auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums, speziell auf dieser Seite mit Kontaktadressen für Fragen zu den unterschiedlichen Förderelementen: