Irgendwann in den Jahren 1993 oder 1994 muss der Vorfall gewesen sein: Die Klägerin kann sich nicht mehr genau erinnern, wann das war, denn – damals war die heute 35-Jährige gerade mal sieben oder acht Jahre alt. Mit ihrem Vater war sie in einer Gastwirtschaft in einem Reutlinger Stadtteil. Es g...