Wie viele Stellplätze müssen es pro Wohnung sein? Wie viele kann die Stadt fordern? Kann die Stadt überhaupt den Bauherren verbindliche Vorschriften für Parkflächen machen? All das war jahrelang unklar in Senden. Nun haben sich die Stadträte aufgemacht, diese offene Flanke zu schließen. Auf Anregung der SPD hat der Bauausschuss in erster Lesung eine Stellplatzsatzung beschlossen.
Demnach müssen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Reihenhäuser und Doppelhaushälften zwei Parkplätze nachgewiesen werden. Für Mehrfamilienhäuser gibt es eine abgestufte Regelung: Bis zu einer Wohnfläche von 75 Quadratmetern sind rechnerisch 1,5 Stellplätze gefordert, ab 75 Quadratmeter fordert die Stadt zwei Plätze. Für Altenwohnungen oder geförderten Wohnungsbau sind es 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit. Wer einen Stellplatz nicht nachweisen kann oder will, der muss eine Ablöse von 18 000 Euro an die Stadt bezahlen. Abstellflächen für Fahrräder werden keine gefordert. Das letzte Wort hat der Stadtrat.