Von September 2020 an soll die angeklagte Ärztin aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm in 61 Fällen ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben, obwohl sie gewusst habe, dass es den fraglichen Patienten nach medizinischen Kriterien durchaus möglich und zumutbar gewesen wäre, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte insoweit Gefälligkeits-Atteste ausgestellt haben, ohne zuvor körperliche Untersuchungen durchgeführt zu haben. Die Anklage geht von insgesamt 61 Fällen aus, heißt es in einer Mitteilung des Amtsgerichts.

Ärztin trug wohl auch selbst keine Maske

Außerdem soll die Angeklagte im Februar 2021 in einem Restaurant bei einer Kontrolle den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz nicht getragen haben – und ihrerseits ein Gefälligkeits-Attest einer anderen Ärztin vorgelegt haben. Die Anklage lautet auf das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 61 Fällen sowie ein Fall des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse.