Die Kreisspitalstiftung lockert die Regelungen für Klinikbesuche. Ab sofort können Patienten der Donauklinik Neu-Ulm und der Stiftungsklinik Weißenhorn pro Tag zwei Besucher zwischen 14 und 18 Uhr empfangen, im Gesundheitszentrum Illertissen von 13 bis 16 Uhr.

Was ab sofort in puncto Test gilt

Außerdem entfällt die Test-Nachweispflicht. Heißt: Man muss zwar einen Corona-Test vor dem Besuch machen, braucht aber keinen Nachweis mehr. Es reicht ein Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Wobei natürlich auch weiterhin Antigenschnelltests oder PCR-Tests akzeptiert werden. Zudem müssen die Besucher gesund sein und während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
Beim Zutritt zu bestimmten Bereichen der Klinik kann allerdings ein Test unter Aufsicht des Klinikpersonals verlangt werden. Ambulanten Patienten wird bei der Terminvergabe mitgeteilt, ob ein Antigen-Selbsttest vorgenommen werden muss oder ob die Klinik den Test selbst durchführt. Stationäre Patienten werden in der Klinik getestet.

Wo es andere Zutrittsvorschriften gibt

Von der allgemeinen Besucherregelung ausgenommen sind Besuche auf der Palliativstation, die Begleitung schwerstkranker und sterbender Patienten, die Begleitung minderjähriger Patienten und Patienten mit krankheitsbedingten Kommunikationsproblemen.
Für die Begleitung zur Geburt und Besuche auf der Entbindungsstation gelten eigene Regelungen. Diese werden aktuell unter www.kliniken-kreisspitalstiftung.de veröffentlicht.