Am zweiten Tag nach dem dubiosen Vorfall mit Fünftklässlern des Neu-Ulmer Lessing-Gymnasiums hat sich die Lage wieder etwas beruhigt. Wie berichtet, hatten Männer um die 20 am Montag gegen 11 Uhr vier Fünftklässler angesprochen, die nach dem Sportunterricht auf dem Rückweg in die Schule waren. Sie riefen zwei Achtklässler zur Hilfe, die die Männer dazu aufforderten, wegzugehen. Am Dienstag war die Polizei dann rund um die Schule im Einsatz, entdeckte aber nichts Verdächtiges. Auch die Befragung der Achtklässler am Nachmittag brachte keine neuen Erkenntnisse.
Vize-Polizeichef Thomas Merk betont, man lege den Fall nicht zu den Akten, gehe weiterhin jeder Spur nach. Der Kollege, der auf solche Ereignisse spezialisiert ist, sei „am Ball“. Gehe auch Hinweisen nach, die Männer hätten die älteren Schüler beleidigt oder gar geschubst. Auf der anderen Seite gebe es auch Hinweise, dass das Ansprechen der Kinder aus einer „Gaudi“ heraus passiert sein könnte, also gar keinen ersten Hintergrund habe. Und aus dem schwarzen Mercedes sei bei der Befragung „plötzlich“ ein schwarzer VW-Familien-Van geworden. Alles in allem, sagt Merk, gebe er „vorsichtige Entwarnung“.
Das rät die Polizei in solchen Fällen
Nichtsdestotrotz hat das auch für Neu-Ulm zuständige Polizeipräsidium Schwaben Süd/West am Mittwoch für die Ansprache von Kindern Verhaltensempfehlungen herausgegeben.
Explizit an Erwachsene richtet sich der Tipp: „Wenn Sie selbst Zeuge davon werden, dass Kinder von Fremden angesprochen werden, reagieren Sie bitte sofort!“ Man solle dann festzustellen versuchen, ob es sich tatsächlich um eine „fremde“ Person handelt. Man solle sich Kennzeichen notieren, und eine Personenbeschreibung sowie die Namen der Kinder, die betroffen waren. Außerdem gelte: Sofort die Polizei rufen.
Nicht Gerüchte einfach verbreiten
Wenn Erwachsene von Dritten erfahren, dass Kinder von Fremden angesprochen wurden, solle man „bitte besonnen“ reagieren. Es gelte Fragen zu klären, wie:
- Wer ist die Quelle dieser Information, handelt es sich um eine Information vom Hören-Sagen oder kann die Quelle benannt werden?
- Wenn die Quelle bekannt ist, geben Sie diese Information bitte an die Polizei weiter.
- Wenn Sie die Quelle nicht ausfindig machen können, verbreiten Sie die Nachricht bitte nicht weiter!
Die Polizei nehme alle Meldungen zum verdächtigen Ansprechen von Kindern sehr ernst und gehe diesen Informationen nach.
Für Kinder: Weglaufen ist nicht feige!
Folgende Empfehlungen gibt die Polizei für Kinder heraus:
- Bevor ich weggehe, gebe ich Erwachsenen Bescheid.
- Bevor ich in ein Auto steige oder Geschenke annehme, frage ich meine Eltern um Erlaubnis.
- Wenn möglich gehe ich gemeinsam mit Freunden oder Klassenkameraden.
- Ich sage laut und deutlich, was ich nicht will: „Lassen Sie mich in Ruhe!“
- Ich trete nicht zu nah an Fahrzeuge heran. Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden.
- Fühle ich mich bedroht, mache ich laut auf mich aufmerksam.
- Weglaufen ist nicht feige!
- Ich kann die Polizei über 110 jederzeit anrufen oder jemanden bitten, das für mich zu tun.
- Ich bin etwas Besonderes und habe Anspruch darauf, mich sicher zu fühlen!