Der Beleidigungsprozess gegen eine 59-Jährige aus Vöhringen geht in die nächste Runde. Am Mittwoch, 22. Februar, war die 59-Jährige am Neu-Ulmer Amtsgericht zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sie den Neu-Ulmer Landrat Thorsten Freudenberger auf Facebook auf das Übelste beschimpft. „Das war unter der Gürtellinie“, sagte Richterin Gabriele Buck in der Verhandlung. Eine Bewährung sei aus zwei Gründen nicht mehr infrage gekommen: Zum einen habe sich die Angeklagte „äußerst uneinsichtig“ gezeigt, so die Richterin. Zum anderen finden sich im Vorstrafenregister der Vöhringerin schon fünf Eintragungen wegen Beleidigung.
Die 59-Jährige hatte in der Verhandlung die Vorwürfe abgestritten. Und am Ende angekündigt, gegen die Staatsanwältin rechtliche Schritte einzuleiten. Die Vöhringerin hatte zuvor schon den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder wegen Körperverletzung und Landrat Freudenberger wegen Verleumdung angezeigt. Auch gegen den Memminger Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm hatte sie schon Anzeige erstattet.
Berufungsverhandlung vor dem Landgericht
Gegen das Urteil des Neu-Ulmer Amtsgerichts haben sowohl die 59-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das teilte der Neu-Ulmer Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler auf Anfrage unserer Zeitung mit. Wie geht es jetzt dem Fall weiter? Kessler: „Es wird zu gegebener Zeit zur Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Memmingen kommen.“
Das waren die Reaktionen auf das Urteil
In einer ersten Reaktion hatte Landrat Freudenberger das Urteil begrüßt. „Gerade als Politiker muss man ein dickes Fell haben und im Rahmen einer weit ausgelegten Meinungsfreiheit viel einstecken können“, teilte er mit. „Ich habe bereits gute Erfahrungen damit gemacht, mit Menschen, die mich beleidigt haben, zu reden und Dinge direkt zu klären.“ Aber es müsse im menschlichem Umgang – sowohl im Persönlichen als auch in den sozialen Medien noch Grenzen geben. „Eine solche Grenze setzt das heutige Urteil, sofern es rechtskräftig wird.“ Das wird nun vor dem Landgericht in Memmingen entschieden. Auch die Sendenerin Bürgermeisterin Claudia Schäfer-Rudolf und Heiner Scheffold, Landrat im Alb-Donau-Kreis, hatten das Urteil des Neu-Ulmer Amtsgerichts positiv aufgenommen. Tenor: Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, aber auch Politikerinnen und Politiker müssten sich nicht alles gefallen lassen.
Schlagwörter
Memmingen